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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Handy-Ortung soll eingeführt werden - welches Mitspracherecht haben wir als BR ?

K
Karin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns gibt es ein GPRS-System für unserer Monteure, das aber nie richtig funktioniert. Nun will die GL ein anderes System (per Handy-Ortung) einführen. Könne wir das verbieten bzw. welches Mitspracherecht haben wir als BR in diesem Fall?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

22.12.2005 um 07:46 Uhr

Hallo Karin, Ihr habt m.E. nach §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG volles MBR.

F
Fayence

23.12.2005 um 11:50 Uhr

Hallo Karin, dieses System ist zwingend mitbestimmungspflichtig, den entsprechenden § hat Werner bereits benannt.

Die Nutzungsmöglichkeit einer "Handy-Ortung" ist im eigentlichen Sinne nur im Rahmen der Strafverfolgung entsprechenden Stellen erlaubt. Für den Einsatz im "privaten" Bereich muss die Einwilligung der entsprechenden Personen vorliegen.

Da mit einem solchen System der Überwachung von AN Tür und Tor geöffnet ist, kann ich Euch nur dringenst anraten, eine BV abzuschliessen. Macht zu diesem Zweck auf alle Fälle von der Möglichkeit Gebrauch, einen fach- und sachkundigen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Vorher würde ich einer solchen Einführung nicht zustimmen; müsst Ihr auch nicht.

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