Mitspracherecht des BR bei Softwarewechsel zur Personalabrechnung?
Hallo,
wir sind ein Betrieb mit ca. 1500 MA und fünf nahegelegenen Standorten. Nun wird für die Personalabrechnung eine neue Software zum Januar 09 gekauft. Der Vertrag mit der vorherigen Software-Firma läuft normalerweise bis 2010. Ein Herauskaufen aus dem Vertrag ist also nötig. Diese Informationen wurden dem BR bisher nicht durch die GL mitgeteilt. Greift hier nicht § 90 Abs. 1 Satz 2 (Planung technischer Anlagen)?
Haben wir ein Mitspracherecht?
Maria
Community-Antworten (8)
06.06.2008 um 15:43 Uhr
Hallo Maria, ist der Wirtschaftsauschuss informiert worden? Siehe auch BetrVG ab § 106.
06.06.2008 um 15:59 Uhr
Eine Unterrichtung seitens des AG an den BR auch schon deshalb, wegen evtl. bereits bestehende BV´s. (Entgeldabrechnung, PZE, usw.) Wir haben uns zu diesem Thema eine Presentation vorführen lassen um zu sehen wo welche Schnittstellen im System sind.
06.06.2008 um 21:34 Uhr
Wir sind eine Krankenhaus GmbH und es existiert kein Wirtschaftsausschuss. Auch haben wir dazu noch keine BV abgeschlossen.
Deshalb benötigen wir eine Argumentation. Greift hier der § 90 wie ich in meiner Ausgangsfrage formuliert habe?
Danke an die hellen Köpfe.
Maria
06.06.2008 um 21:49 Uhr
Hallo Maria du solltest dringend einen Blick in §106 BetrVg werfen.
07.06.2008 um 22:26 Uhr
Guten Abend
Ich denke, dass der § 90 BetrVG in dieser Frage völlig uninteressant ist. § 87 Abs. 1 Nr.4 ist m.E. viel ergiebiger.
Gruss
07.06.2008 um 23:28 Uhr
Da möchte ich Zweifel anmelden. Aber dein "Name" kommt mir bekannt vor.
08.06.2008 um 02:37 Uhr
Ich würde mich hier auch Immi´s Schlußfolgerungen anschließen und villeicht noch einen Schritt weitergehen und §91 mit ins Spiel bringen. Hier steht unter Randnr:2 Die Arbeit muss für ihn zumindest ausführbar............sein. So kann ich eine Verbindung zu §98 knüpfen,denn es ist nicht gesagt das man mit einer neuen Software sofort umgehen kann.
08.06.2008 um 11:38 Uhr
B Legschaft Was fängst du mit §87 Abs 1 Nr 4 denn an?
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