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Mitspracherecht des BR bei Softwarewechsel zur Personalabrechnung?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Betrieb mit ca. 1500 MA und fünf nahegelegenen Standorten. Nun wird für die Personalabrechnung eine neue Software zum Januar 09 gekauft. Der Vertrag mit der vorherigen Software-Firma läuft normalerweise bis 2010. Ein Herauskaufen aus dem Vertrag ist also nötig. Diese Informationen wurden dem BR bisher nicht durch die GL mitgeteilt. Greift hier nicht § 90 Abs. 1 Satz 2 (Planung technischer Anlagen)?

Haben wir ein Mitspracherecht?

Maria

6.62208

Community-Antworten (8)

P
pit47

06.06.2008 um 15:43 Uhr

Hallo Maria, ist der Wirtschaftsauschuss informiert worden? Siehe auch BetrVG ab § 106.

RW
rainer w

06.06.2008 um 15:59 Uhr

Eine Unterrichtung seitens des AG an den BR auch schon deshalb, wegen evtl. bereits bestehende BV´s. (Entgeldabrechnung, PZE, usw.) Wir haben uns zu diesem Thema eine Presentation vorführen lassen um zu sehen wo welche Schnittstellen im System sind.

M
Maria

06.06.2008 um 21:34 Uhr

Wir sind eine Krankenhaus GmbH und es existiert kein Wirtschaftsausschuss. Auch haben wir dazu noch keine BV abgeschlossen.

Deshalb benötigen wir eine Argumentation. Greift hier der § 90 wie ich in meiner Ausgangsfrage formuliert habe?

Danke an die hellen Köpfe.

Maria

I
Immie

06.06.2008 um 21:49 Uhr

Hallo Maria du solltest dringend einen Blick in §106 BetrVg werfen.

BL
B Legschaft

07.06.2008 um 22:26 Uhr

Guten Abend

Ich denke, dass der § 90 BetrVG in dieser Frage völlig uninteressant ist. § 87 Abs. 1 Nr.4 ist m.E. viel ergiebiger.

Gruss

I
Immie

07.06.2008 um 23:28 Uhr

Da möchte ich Zweifel anmelden. Aber dein "Name" kommt mir bekannt vor.

RW
rainer w

08.06.2008 um 02:37 Uhr

Ich würde mich hier auch Immi´s Schlußfolgerungen anschließen und villeicht noch einen Schritt weitergehen und §91 mit ins Spiel bringen. Hier steht unter Randnr:2 Die Arbeit muss für ihn zumindest ausführbar............sein. So kann ich eine Verbindung zu §98 knüpfen,denn es ist nicht gesagt das man mit einer neuen Software sofort umgehen kann.

I
Immie

08.06.2008 um 11:38 Uhr

B Legschaft Was fängst du mit §87 Abs 1 Nr 4 denn an?

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