Erstellt am 06.06.2008 um 13:43 Uhr von pit47
Hallo Maria,
ist der Wirtschaftsauschuss informiert worden? Siehe auch BetrVG ab § 106.
Erstellt am 06.06.2008 um 13:59 Uhr von rainer w
Eine Unterrichtung seitens des AG an den BR auch schon deshalb, wegen evtl. bereits bestehende BV´s. (Entgeldabrechnung, PZE, usw.)
Wir haben uns zu diesem Thema eine Presentation vorführen lassen um zu sehen wo welche Schnittstellen im System sind.
Erstellt am 06.06.2008 um 19:34 Uhr von Maria
Wir sind eine Krankenhaus GmbH und es existiert kein Wirtschaftsausschuss.
Auch haben wir dazu noch keine BV abgeschlossen.
Deshalb benötigen wir eine Argumentation. Greift hier der § 90 wie ich in meiner Ausgangsfrage formuliert habe?
Danke an die hellen Köpfe.
Maria
Erstellt am 06.06.2008 um 19:49 Uhr von Immie
Hallo Maria
du solltest dringend einen Blick in §106 BetrVg werfen.
Erstellt am 07.06.2008 um 20:26 Uhr von B Legschaft
Guten Abend
Ich denke, dass der § 90 BetrVG in dieser Frage völlig uninteressant ist. § 87 Abs. 1 Nr.4 ist m.E. viel ergiebiger.
Gruss
Erstellt am 07.06.2008 um 21:28 Uhr von Immie
Da möchte ich Zweifel anmelden.
Aber dein "Name" kommt mir bekannt vor.
Erstellt am 08.06.2008 um 00:37 Uhr von rainer w
Ich würde mich hier auch Immi´s Schlußfolgerungen anschließen und villeicht noch einen Schritt weitergehen und §91 mit ins Spiel bringen. Hier steht unter Randnr:2
Die Arbeit muss für ihn zumindest ausführbar............sein. So kann ich eine Verbindung zu §98 knüpfen,denn es ist nicht gesagt das man mit einer neuen Software sofort umgehen kann.
Erstellt am 08.06.2008 um 09:38 Uhr von Immie
B Legschaft
Was fängst du mit §87 Abs 1 Nr 4 denn an?