Hallo,

wir sind ein Betrieb mit ca. 1500 MA und fünf nahegelegenen Standorten.
Nun wird für die Personalabrechnung eine neue Software zum Januar 09 gekauft.
Der Vertrag mit der vorherigen Software-Firma läuft normalerweise bis 2010.
Ein Herauskaufen aus dem Vertrag ist also nötig.
Diese Informationen wurden dem BR bisher nicht durch die GL mitgeteilt.
Greift hier nicht § 90 Abs. 1 Satz 2 (Planung technischer Anlagen)?

Haben wir ein Mitspracherecht?

Maria