Erstellt am 10.12.2014 um 19:06 Uhr von Hoppel
@ Dimchen
Ich hoffe sehr, dass Du die Frage NICHT als Mitglied des Wahlvorstands stellst!
Um als SBV gewählt werden zu können, muss man definitiv nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein!
Mehr Infos hier: https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html
Erstellt am 10.12.2014 um 19:45 Uhr von Dimchen
Nein, ich gehören nicht dem Wahlvorstand an.
Allerdings finde ich auch nichts, wo geschrieben steht, das ich mich als nicht schwerbehinderter, von einem schwerbehinderten nominieren lassen muss.
Erstellt am 10.12.2014 um 19:57 Uhr von Hoppel
@ Dimchen
Da hast Du nicht richtig gesucht ... :-)
Ein wählbarer AN zur SBV benötigt mind. 3 Stützunterschriften. Und diese Stützunterschriften dürfen nur von den Wahlberechtigten geleistet werden.
Wahlberechtigt sind aber nur AN mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung!
Alle Informationen zur SBV Wahl findest Du in dem Link!
Erstellt am 11.12.2014 um 07:15 Uhr von ickederdicke
Vorab, die eigentliche SBV Wahl sollte vom 1.10.bis 30.11. stattfinden.
Warum wählt ihr erst jetzt?
Ansonsten findet man auf der website der Integrationsämter die besten Unterlagen und Texte zu den SBV Wahlen. Einfach mal gxxgeln