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Wahl eines SBV

S
schlumpfine
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir, der BR, möchten in unserer Firma gerne einen SBV wählen. Da muss ja sicherlich erstmal ein Wahlvorstand gewählt werden.Was passiert aber, wenn sich niemand für den Wahlvorstand meldet? Übernimmt die Organisation der Wahl dann der BR??

2.425012

Community-Antworten (12)

R
Rheinpfeife

02.09.2014 um 23:15 Uhr

Nein!

Ein BR kann nur zur Wahlversammlung einladen. Bei allem Weiteren ist er dann außen vor. Stellt sich keiner zur Wahl, gibt es auch keinen SBV.

A
AlterMann

02.09.2014 um 23:48 Uhr

Und wenn niemand den Wahlvorstand übernimmt, gibt es keine Wahl. Aber das wäre wirklich ein Armustzeugnis.

P
Pjöööng

03.09.2014 um 09:24 Uhr

Zitat (AlterMann): "Und wenn niemand den Wahlvorstand übernimmt, gibt es keine Wahl. Aber das wäre wirklich ein Armustzeugnis."

Dieses Urteil kann ich in dieser Allgemeinheit nun gar nicht nachvollziehen. Es gibt sogar gute Gründe sich in Betrieben mit einer übersichtlichenAnzahl von Schwerbehinderten gegen die Wahl eines Schwerbehindertenvertreters zu entscheiden.

N
nicoline

03.09.2014 um 09:58 Uhr

Welche guten Gründe wären das?

P
Pjöööng

03.09.2014 um 10:30 Uhr

Zum Beispiel dass die Schwerbehinderten nicht möchten, dass ihre Schwerbehinderteneigenschaft betriebsöffentlich wird.

G
gironimo

03.09.2014 um 11:32 Uhr

Wenn sich kein Kandidat findet, kann es auch ein Kandidat ohne Behinderung z.B. aus dem BR sein. Der BR hat ja ein Interesse an einer SBV.

Schön wäre es natürlich, wenn es einer der betroffenen macht - also Überzeugungsarbeit leisten.

(Wahlvorschriften siehe auch SGB IX)

P
Pjöööng

03.09.2014 um 11:48 Uhr

Zitat (gironimo): "Der BR hat ja ein Interesse an einer SBV."

Ist das so? Welches unbedingte Interesse hat denn der BR?

I
ickederdicke

19.09.2014 um 13:09 Uhr

Hallo Schlumpfine,

schau mal hier rein:ZB SPEZIAL SBV WAHL 2014 Findest du auf der Webseite der Integrationsämter,...oder einfach mal googeln. Hier steht alles drin, was zur Wahl wichtig ist und wie gewählt wird. Es gibt ja 2 Wahlverfahren, abhängig davon ob ihr weniger als 50 oder über 50 Wahlberechtigte Schwerbehinderte und Gleichgestellte habt. Wählbar ist auch (fast) jeder Nichtbehinderte, so er sich dann aufstellt. Es freut mich, das ihr eine SBV wählen wollt.

N
niemand

19.09.2014 um 18:20 Uhr

@Pjöööng

leider hast du etwas Rückstand bei deinem Wissen um die Gesetzeslage. Solltest du BR sein müsstest du wissen, daß es zu den besonderen Aufgaben des BR gehört eine Schwerbehindertenvertretung zu schaffen.

Sgb IX § 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.

Schade, daß du deine Aufgaben nicht kennst und deine fasche und gesetzeswidrige Auffassung auch noch in einem Betriebsratsforum verbreitest. Von einem solchen BR möchte ich als Schwerbehinderter nicht vertreten sein.

P
Pjöööng

21.09.2014 um 13:01 Uhr

Zitat (Niemand): "Schade, daß du deine Aufgaben nicht kennst und deine fasche und gesetzeswidrige Auffassung auch noch in einem Betriebsratsforum verbreitest."

Oha! Kann man das vielleicht noch etwas dicker auftragen?

Zitat (Niemand): "Solltest du BR sein müsstest du wissen, daß es zu den besonderen Aufgaben des BR gehört eine Schwerbehindertenvertretung zu schaffen."

Hmmm... eine sehr eigenwilllige Interpretation! Schauen wir doch mal was der Gesetzgeber dazu sagt...

"besondere Aufgabe"? Dazu kann ich in den Gesetzestexten nichts finden. Vielleicht kannst Du mal erläutern, wie Du darauf kommst, das es sich um eine "besondere Aufagbe" des BR handelt.

"... eine Schwerbehindertenvertretung zu schaffen." Eine noch eigenwilligere Interpretation der gesetzlichen Regelungen. Der BR hat nicht die Aufgabe eine Scwerbehindertenvertretung zu schaffen! Das ist Aufgabe der Schwerbehinderten selber!

Du zitierst den §93 des neunten Sozialgesetbuches: "... sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin." "Auf die Wahl hinwirken",was bedeutet das konkret? Welche Handlungsaufträge leiten sich daraus ab? Dazu ist es ganz hilfreich, mal in die enstprechenden Regelungen zu schauen, welche KONKRETEN Aufgaben der BR bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat. Dazu werfen wir einen Blickin die Schwerbehindertenwahlordnung:

SchwBWO § 1: "Bestellung des Wahlvorstandes (1) (...) (2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in einer Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (Wahlberechtigte) gewählt. Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte oder der Betriebs- oder Personalrat einladen. (...)"

Erstrangig sieht der Gesetzgeber hier die Schwerbehinderten selber in der Verantwortung zu der Wahlversammlung einzuladen. Der BR steht erst an zweiter Stelle.

Im vereinfachten Wahlverfahren gilt übrigens der ähnlich formulierte § 19.

SchwBWO § 2: "Aufgaben des Wahlvorstandes (...) (4) Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind."

Ok,der BR darf dann noch mit dem Wahlvorstand erörtern, wie viele Stellvertreter zu wählen sind. Verantwortlich ist hier aber der WV.

Also bleibt von Deiner vollmundigen Aussage "daß es zu den BESONDEREN AUFGABEN des BR gehört eine Schwerbehindertenvertretung zu SCHAFFEN" gerade noch das RECHT des BR übrig, zur Wahlversammlung zu laden (und das auch nur, wenn es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt) und mit dem WV die Anzahl der Stellvertreter zu erörtern.

Vielleicht könntest Du mir ja beiGelegenheit mal nahebringen, was an meiner Auffassung "gesetzeswidrig" ist. ;-)

H
Hoppel

21.09.2014 um 14:49 Uhr

@ schlumpfine

"wir, der BR, möchten in unserer Firma gerne einen SBV wählen. Da muss ja sicherlich erstmal ein Wahlvorstand gewählt werden.Was passiert aber, wenn sich niemand für den Wahlvorstand meldet? Übernimmt die Organisation der Wahl dann der BR?? "

Wenn Euer BR die Wahl einer SBV initiieren will, sollten grundsätzlich auch drei BRM bereit sein, als WV zu agieren. Unabhängig davon sollte auch ein BRM bereit sein, sich als SBV zur Wahl zu stellen.

Schöner wäre es natürlich, wenn ihr auch andere KollegInnen dazu motivieren könntet, sich diesen Aufgaben anzunehmen.

So könntet Ihr interessierte KollegInnen z.B. im Vorfeld auf diese Seite aufmerksam machen: https:www.integrationsaemter.de/SBV-Wahlen-Kurs-Online/74c/index.html

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