Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
Hallo, in unserem Betrieb arbeiten 10 Schwerbehinderte. Dies würde ja die Wahl einer SBV begründen. Jedoch sind 6 davon in befristetem Arbeitsverhältnis und das Gesetz besagt: ...ständig mehr als 5 Schwerbehinderte beschäftigt.... Wie ist das jetzt mit den Befristungen? Haben wir jetzt nur 4 ständig beschäftigte Schwerbehinderte oder 10 und somit die gesetzliche Verpflichtung eine SBV ins Leben zu rufen?
Community-Antworten (1)
26.01.2008 um 14:22 Uhr
Scherbenfeger, wie sieht denn die Planung des AG aus, hinsichtlich der Entfristung der Verträge? Da schwerbehinderte Bewerber bei der Neubesetzung von Stellen bevorzugt zu berücksichtigen sind, wenn die formale Qualifikation stimmt und die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass 5 schwerb. KollegInnen bei Euch beschäftigt sind für ziemlich hoch... Es sei denn das UN ist sehr klein und/oder unbefristete Verträge kommen nicht mehr vor. Aber auch dann kann man argumentieren, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass immer mindestens ein schwerb Kollege/ Kollegin befristet beschäftigt ist.
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