Erstellt am 11.11.2012 um 09:13 Uhr von Xantippe
Was sollte dagegen sprechen? Es wird sicherlich einen wichtigen Grund geben. Außerdem kommt es ja wohl darauf an wie groß der BR ist. Es darf natürlich nicht zur Regel werden.
LG Xantippe
Erstellt am 11.11.2012 um 09:16 Uhr von Watschenbaum
wenn der BRV noch nicht eingeladen hat, braucht er auch nicht absagen,
da es offiziell noch gar keine Sitzung gibt
Erstellt am 11.11.2012 um 09:17 Uhr von Schico
Wir sind 9 BR- Mitglieder, 2 davon auf Seminar, 1 Kranker, 1Urlaub, BR- Vorsitzende dienstlich verhindert. 1Mitglied meint nun der Tag stehe ihm zu, sonst wird er an seinem Arbeitsplatz eingesetzt.
Erstellt am 11.11.2012 um 09:23 Uhr von Watschenbaum
wenn es keine Geschäftsordnung gibt, die z.b. regelmässige Sitzungen terminiert vorschreibt (§ 36 BetrVG), beruft sie i.d.R. der BRV ein oder eben nicht
und wenn es keine Sitzung gibt, muß man halt arbeiten, außer man hat BR-Arbeiten zu erledigen, die eine Freistellung rechtfertigen würden
da hat euer Mitglied irgendwie eine falsche Vorstellung von der BR-Arbeit
Erstellt am 11.11.2012 um 09:26 Uhr von Schico
Danke, das bestätigt meine Ansicht genau.
Erstellt am 11.11.2012 um 09:29 Uhr von Hoppel
@ Schico
"1Mitglied meint nun der Tag stehe ihm zu, sonst wird er an seinem Arbeitsplatz eingesetzt."
Niedlich. :-)
Dieses BRM scheint den § 37 Abs.2 BetrVG noch nicht so wirklich verinnerlicht zu haben.
@ Watschenbaum
Da Betriebsratsgremien nicht selten Sitzungen im voraus terminieren und es dann nur noch darum geht, die Tagesordnung rechtzeitig mitzuteilen, könnte eine Absage sehr wohl erforderlich sein.
Nachtrag
Hast mich überholt und wir sind uns einig
Erstellt am 11.11.2012 um 11:43 Uhr von Nubbel
#2 davon auf Seminar, 1 Kranker, 1Urlaub, BR- Vorsitzende dienstlich verhindert#
da hoffen wir mal, dass der/die stellvertretende vorsitzende krank, auf seminar oder im urlaub ist. sitzungen kann man ausfallen lassen weil es nicht zu regeln gibt, ansonsten gibt es für solche fälle nachrücker.
vorsitzende dienstlich verhindert, naja.