BR-Sitzung - Müssen wir eine BR-Sitzung ab 18.00 Uhr genehmigen lassen?
Unser BR besteht aus 5 Mitgliedern, ein Kollege arbeitet in einer Betriebsstätte 55 km entfernt. Bei normaler Arbeitszeit kann der Kollege erst ab 18.00 Uhr im Hause sein. Um 18.00 Uhr endet aber unsere Gleitzeit, ein Abt.Leiter hat veranlasst, dass Arbeitszeiten über 18.00 Uhr vom Vorgesetzten genehmigt sein müssen, ansonsten werden sie auf der Stechuhr nicht angezeigt! Mitteilung über BR-Termin wurde an alle Abt.Leiter übermittelt. Müssen wir eine BR-Sitzung ab 18.00 Uhr genehmigen lassen?
Community-Antworten (6)
20.02.2008 um 12:41 Uhr
@trostlos, wie du schreibst habt ihr die firma über die termine unterrichtet. aus diesem grund braucht ihr auch keine extra genehmigung. welcher vorgesetzte sollte berechtigt sein erst die sitzungstermine zu genehmigen. dies ist sache des brs selbst. aber warum macht ihr eure sitzungen nicht in der regulären arbeitszeit? ihr müßt diese doch nicht außerhalb der arbeitszeit machen. es ist auch egal ob ein br-mitglied erst anfahren muss.
20.02.2008 um 12:47 Uhr
@trostlos, also entweder kapier ich die Frage nicht, oder ihr habt ein ganz anderes Problem! Der Kollege in dem 55 km entfernten Betrieb ist BR, richtig? Der Kollege kann erst ab 18.00 Uhr im Betrieb sein, warum?
Was hindert euch daran, Sitzungen um z.B. 9.00 Uhr anzusetzen?
20.02.2008 um 15:21 Uhr
@ Mona-Lisa, es handelt sich hier um einen ganz, ganz trostlos braven BR . . .
20.02.2008 um 15:31 Uhr
Ich bin immer wieder "untröstlich", wenn, ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen, solche Aussagen getroffen werden:-(
20.02.2008 um 15:46 Uhr
@Immi, du untröstliche..... ;-)) wenn ein BR-Mitglied fragt, ob der Betriebsrat einen Sitzungstermin genehmigen lassen muss, klingt das wirklich trostlos! .........und lässt Raum für ganz phantasievolle Befürchtungen!
@trostlos, du kannst hier für Abhilfe sorgen.......
20.02.2008 um 16:09 Uhr
@Mona-Lisa Schön das wenigsten du "tröstende" Worte findest;-))
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