Unser BR besteht aus 5 Mitgliedern, ein Kollege arbeitet in einer Betriebsstätte 55 km entfernt. Bei normaler Arbeitszeit kann der Kollege erst ab 18.00 Uhr im Hause sein. Um 18.00 Uhr endet aber unsere Gleitzeit, ein Abt.Leiter hat veranlasst, dass Arbeitszeiten über 18.00 Uhr vom Vorgesetzten genehmigt sein müssen, ansonsten werden sie auf der Stechuhr nicht angezeigt!
Mitteilung über BR-Termin wurde an alle Abt.Leiter übermittelt. Müssen wir eine BR-Sitzung ab 18.00 Uhr genehmigen lassen?