Erstellt am 20.02.2008 um 11:41 Uhr von sportler
@trostlos,
wie du schreibst habt ihr die firma über die termine unterrichtet.
aus diesem grund braucht ihr auch keine extra genehmigung.
welcher vorgesetzte sollte berechtigt sein erst die sitzungstermine zu genehmigen. dies ist sache des brs selbst.
aber warum macht ihr eure sitzungen nicht in der regulären arbeitszeit? ihr müßt diese doch nicht außerhalb der arbeitszeit machen. es ist auch egal ob ein br-mitglied erst anfahren muss.
Erstellt am 20.02.2008 um 11:47 Uhr von Mona-Lisa
@trostlos,
also entweder kapier ich die Frage nicht, oder ihr habt ein ganz anderes Problem!
Der Kollege in dem 55 km entfernten Betrieb ist BR, richtig?
Der Kollege kann erst ab 18.00 Uhr im Betrieb sein, warum?
Was hindert euch daran, Sitzungen um z.B. 9.00 Uhr anzusetzen?
Erstellt am 20.02.2008 um 14:21 Uhr von wölfchen
@ Mona-Lisa,
es handelt sich hier um einen ganz, ganz trostlos braven BR . . .
Erstellt am 20.02.2008 um 14:31 Uhr von Immie
Ich bin immer wieder "untröstlich",
wenn,
ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen,
solche Aussagen getroffen werden:-(
Erstellt am 20.02.2008 um 14:46 Uhr von Mona-Lisa
@Immi, du untröstliche..... ;-))
wenn ein BR-Mitglied fragt, ob der Betriebsrat einen Sitzungstermin genehmigen lassen muss, klingt das wirklich trostlos!
.........und lässt Raum für ganz phantasievolle Befürchtungen!
@trostlos,
du kannst hier für Abhilfe sorgen.......
Erstellt am 20.02.2008 um 15:09 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Schön das wenigsten du "tröstende" Worte findest;-))