Erstellt am 12.02.2014 um 22:13 Uhr von Tommyh
Hmmm Euer Brv hat es gut gemeint und wollte Euch nicht führungslos eine Sitzung durchführen lassen deswegen fällt sie aus ohne Stellvertreter :-) Ihr solltet dringend eine Vertretungsreihenfolge in Eurer Geschäftsordnung festlegen auch wegen dem nächsten Ansprechpartner für den AG sollten Brv und Stellvertreter verhindert sein.
Erstellt am 13.02.2014 um 09:08 Uhr von pillepalleTR
An wen übergibt sich denn die GL in Abwesenheit des BRV und seines stellv.?
Sprich: wer bekommt die Kündigungsanhörungen in dieser Zeit?
Erstellt am 13.02.2014 um 09:28 Uhr von gironimo
Das ist eben eine vorsorgliche Einladung. Allerdings haben meine Vorredner recht. Ihr solltet eine Regelung beschließen, wie im Fall der Fälle zu verfahren ist - also wer dann die Aufgaben übernimmt, wenn Vorsitz und Stellvertreter nicht da sind.
Kann ja sein, dass es was wichtiges zu beschließen gibt (Termine zu beachten sind).
Bei uns hat sich für diesen Fall, der recht selten vor kommt bewährt, dass den Vorsitz die BR-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge übernehmen (je nach Verfügbarkeit).
Aber natürlich sind alle anderen Lösungen denkbar.
Erstellt am 13.02.2014 um 10:30 Uhr von pemahu
@pillepalleTR
Unser BRV hat ausgeführt, das ausgemacht sei, dass die Personalsachen für den Fall der ausfallenden Sitzung nicht an den BR gingen, sondern bis übernächste Woche zurückgehalten würden, um keinen Terminlauf auszulösen. (ist doch toll, wie nett unsere GL und unserer BRV miteinander umgehen)