Ausfall von BR-Sitzung?
Hallo Ihr im Forum,uns stellt sich die Frage:Darf eine lang angesetzte BR-Sitzung kurzfristig ganz ausfallen oder verkürzt werden,wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist.Z.B. durch Personalmangel oder hohes Produktionsaufkommeen. Wir sind ein lebensmittelverarbeitender Betrieb der auf Flexibilität der MA angewiesen ist.
Community-Antworten (5)
17.05.2007 um 20:42 Uhr
Hallo magoo,
warum sollte dies nicht möglich sein? Solange der BR darauf achtet, dass die BR-Arbeit dadurch nicht zu kurz kommt (und selbstverständlich alle BRM informiert worden sind)...
17.05.2007 um 20:52 Uhr
hallo mokkabohne,vielen Dank für Deine Antwort und ich wünsche dir ein schönes WE
18.05.2007 um 03:13 Uhr
Kann, muss aber nicht !
20.05.2007 um 10:39 Uhr
Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen.
20.05.2007 um 13:06 Uhr
@ magoo,
"...Darf eine lang angesetzte BR-Sitzung kurzfristig ganz ausfallen..."
Darf schon, sollte aber nicht, da BR-Arbeit vor jeder anderen Arbeitsleistung geht ( guckst du § 37 BetrVG und Kommentierungen).
"...durch Personalmangel oder hohes ..."
Der AG hat Produktionsaufkommen und Personal usw. so zu planen oder neu zu organisieren, dass der BR seine erforderliche Arbeit machen kann.
Andernfalls werdet ihr nie zu eurer BR-Arbeit kommen ( AG-wunschgemäß?).
LG
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