Erstellt am 17.05.2007 um 18:42 Uhr von mokkabohne
Hallo magoo,
warum sollte dies nicht möglich sein? Solange der BR darauf achtet, dass die BR-Arbeit dadurch nicht zu kurz kommt (und selbstverständlich alle BRM informiert worden sind)...
Erstellt am 17.05.2007 um 18:52 Uhr von magoo
hallo mokkabohne,vielen Dank für Deine Antwort und ich wünsche dir ein schönes WE
Erstellt am 18.05.2007 um 01:13 Uhr von Der alte Heini
Erstellt am 20.05.2007 um 08:39 Uhr von Delaih
Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen.
Erstellt am 20.05.2007 um 11:06 Uhr von sphinx
@ magoo,
"...Darf eine lang angesetzte BR-Sitzung kurzfristig ganz ausfallen..."
Darf schon, sollte aber nicht, da BR-Arbeit vor jeder anderen Arbeitsleistung geht
( guckst du § 37 BetrVG und Kommentierungen).
"...durch Personalmangel oder hohes ..."
Der AG hat Produktionsaufkommen und Personal usw. so zu planen oder neu zu organisieren, dass der BR seine erforderliche Arbeit machen kann.
Andernfalls werdet ihr nie zu eurer BR-Arbeit kommen ( AG-wunschgemäß?).
LG