Erstellt am 02.11.2012 um 13:57 Uhr von BRMetall
Dazu gibt es idR Aussagen/ Regelungen im TV. Doch diese bekannten Regelungen werden zZt auf EU/EuGH Rechtsmässigkeit geprpft, da beanstandet.
Erstellt am 02.11.2012 um 15:34 Uhr von Hoppel
@ Herby
Das AV ruht während dieser Zeit.
Vermute ich richtig, dass eine Schwerbehinderung anerkannt ist? Falls ja, kann der AG nur mit Zustimmung des IA kündigen.
Erstellt am 02.11.2012 um 15:59 Uhr von GeSammtsBV
Das IA kann aber die Zustimmung nur verweigern, wenn die Kündigung wegen der Behinderung erfolgt.
Weiter > 80% der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung enden mit der Beendigung des beschäftigungsverhältnis auf die eine oder andere Art.
Der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter wird leider zu oft weit überschätzt!