Arbeit nach Rente
wenn ein MA in die gesetzliche Altersrente geht und im selben Betrieb nahtlos einen Teilzeitjob annimmt, geht er dann von Vollzeit in teilzeit oder endet das erste Arbeitsverhältnis und ein neues beginnt? Ich frage wegen Auszahlung Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Community-Antworten (1)
14.06.2023 um 15:44 Uhr
Bei uns gehen sie dann auf Teilzeit, keine Kündigung, nur eine Änderung des Beschäftigungsumfanges.
Edit: Man muss aber folgendes beachten. Wenn der Rentner einen AV hatte der auf das Rentenalter befristet war, dann geht der alte AV nach der Weiterbeschäftigung in einen unbefristeteten AV über.
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