Erstellt am 30.10.2012 um 16:08 Uhr von Freigeist
Genau! Immer diese nervenden Nachrücker! Völlig überbewertet! ...
Nee, mal im Ernst: Seid ihr ein 5er Gremium? Wenn ja, und nach deinem Austritt, kann keiner mehr nachrücken, weil keiner da ist, dann Neuwahl. Unterschreiten der Mindestanzahl der BRM. Wenn ein Nachrücker da ist: Juhu - und eingeladen!
ps: Im Falle der Unterschreitung hat der BR die Neuwahl unverzüglich einzuleiten. Mit 4 BRM ist er natürlich bis zum Abschluss der Wahl Arbeits- und Beschlussfähig.
Erstellt am 30.10.2012 um 16:15 Uhr von arkalus
amtsniederlegung als BR-Vorsitzende ist nicht gleich zu setzten mit Aufgabe deines BR_Mandates.
Nach dem BRV-Rücktritt bist du immer noch Mitglied des BR, es sei denn, du trittst davon ebenfalls zurück.
Wenn du dieses machst, rückt automatisch das nächste Ersatzmitglied nach und muss, eingeladen werden.
Ansonsten, wie Freigeist geschrieben hat: neu wählen
Erstellt am 30.10.2012 um 16:22 Uhr von doretta
Danke. Sind ein 5er Gremium. habe nur mein Amt niedergelegt.
Mir wurde gesagt, dass wenn ich ausgetreten wäre, kein Nachrücker eingeladen würde, da das Gremium zu 4 beschlußfähig ist.....???
Erstellt am 30.10.2012 um 16:27 Uhr von blackjack
#bräuchten wir keinen Nachrücker, da das Gremium mit 4 BR Mittglieder beschlußfähig ist.........uuups...???#
Bie dieser Inkompetenz sollten die 4 zurücktreten.
Erstellt am 30.10.2012 um 16:28 Uhr von leserin
Nochmal, was hast Du??
Nur die Funktion BRV niedergelegt
oder
das BR Mandat?
Letztlich:
Du warts BRV und stellst dann solche Fragen betreffend Nachrücker/ EBRM?? Wie hast Du es denn gemacht?? Richtig oder Falsch? Denn es war ja immer ein Nachrücker/EBRM zu laden wenn ein BRM verhindert war.