Ein freundliches Hallo,

die BR-Wahl ist vorbei ( 2 Listen / A + B), die konstituierende Sitzung ebenfalls.
Der BR-Vorsitzende und sein Stelleverteter sind gewählt.

Nun zu meiner Frage:

Gesetzt den Fall, das der BR-Vors. und sein Stellverteter (beide aus Liste A), aus welchen Gründen auch immer, verhindert oder ganz ausgeschieden sind, wer rückt in diesem Fall nach?
Ist es die Person (aus Liste B), die es auch versucht hat, in der konstituierenden Sitzung den BR-Vorsitz, bzw. dessen Stellvertretung zu erreichen, aber aufgrund der zu wenig erreichten Stimmen an seinem Vorhaben scheiterte?
Oder rückt eine bzw. zwei Person/en aus der Liste "A" der Beiden nach?
Muß diesbezüglich neu gewählt werden?
Ich konnte unter §22 BetrVG nichts Eindeutiges finden.
Danke für Euere Mühe.
Gruß