> Es ist NICHT so, dass der BRV einen Berater eigenmächtig beauftragt hat!"
Hab ich auch nicht gesagt... Ich vermute nur, dass der BRV hier eben einen Vertrag geschlossen hat, dessen effektive Kostenbelastung dem BR nicht bekannt und von ihm auch nicht abgesegnet war.
Lt. OLG sind ja Kosten in Höhe von "86.762,90 € auf der Basis von „Tagewerken“ bzw. „Manntagen“" entstanden. Ich kann mit kaum vorstellen, dass der Berater tagtäglich rund um die Uhr anwesend war und sich die Sache über mehrere Monate hingezogen hat. Setzt man ein Tageshonorar von 2000 EUR an (was lt BDU (http://www.bdu.de/Honorare.html) i.d.R. einer Beratung durch einen "Senior Partner" entspricht), war der Berater an 43 Tagen (~ 2 Monate!) Vollzeit mit der Sache beschäftigt. Ich wage zu bezweifeln, dass zu einer Beratung in einer derartigen Sache ein derartiger Aufwand gerechtfertigt war. Oder er hat weit überzogene Honorare verlangt, z.B. 5 TEUR Tagessatz (was zwar für einen CEO noch im Rahmen liegt aber für die Sache wohl kaum nötig gewesen wäre!).
Der AG hat die Übernahme der Kosten mit dem Argument abgelehnt "die Klägerin habe ihre Leistungen unzureichend dokumentiert und nachgewiesen"...
Und hier kommt eben mein Ansatz: Hat der BR gewusst, dass im Rahmen dieser Beratung derart hohe Kosten zusammenkommen konnten und hat den BRV beauftragt den Vertrag trotzdem abzuschließen, oder hat der BRV mit dem Beschluss "einen Berater zu bestellen" eigenmächtig derart hohe Kosten akzeptiert ohne den BR zu fragen? Falls letzteres, kann man durchaus die Sache so sehen, dass er "ohne Auftrag" gehandelt hat. Mit dem Auftrag einen Beratervertrag abzuschließen, das schon, aber mit dem Auftrag einen derart teuren Vertrag (mit einem/mehreren CEO/Senior Partnern!) abzuschließen: das war von dem ursprünglichen Beschluß möglicherweise nicht gedeckt.... Dann muss der BRV für diesen "Luxus" der weder nötig noch vom BR beschlossen war auch selbst gerade stehen. Da diese Fragen nicht geklärt wurden, hat der BGH die Sache wohl zur Klärung zurückverwiesen... Soweit meine Theorie bzw Verständnis von dem was diese Pressemitteilung aussagt... Ich erinnere nochmal: der BGH spricht von "Soweit sie von dem Betriebsratsvorsitzenden bei der Beauftragung des Beratungsunternehmens dennoch überschritten werden", nicht etwa von "Soweit sie von dem BETRIEBSRAT ... überschritten werden". Soweit der BGH damit aussagen wollte, dass auch bei einem ausdrücklichen Beschluß des BR der BRV der diesen Umsetzt letztlich in die Haftung genommen werden könnte, würde das eben den Job eines BRV unmöglich machen, würde er doch bei jedem Beschluss den er Umsetzt mit seinem Privatvermögen haften...
Bleibt also die Frage offen, ob der BRV wusste, dass die Sache so teuer werden konnte. Falls nein, bleibt die Frage offen, ob der Berater (wie der AG wohl vermutet) die Unkenntnis des BRV in Vertragssachen ausgenutzt hat, um diesem einen Vertrag mit vollkommen unnötiger personeller Besetzung seinerseits ohne Kostenbegrenzung unterzuschieben. Eben das, was der BGH mit "es sei denn das Beratungsunternehmen kannte die mangelnde Erforderlichkeit der Beratung oder musste sie kennen. " wohl meint. Wusste das Beraterunternehmen, dass eine derart umfangreiche Beratung nicht von Nöten war, kann der BRV wieder nix dafür....