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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin seit Juli 2010 BR Vors. ( 110 AN,) um meine BR Aufgaben zu erledigen auch nicht ständig an meinem Arbeitsplatz.Ich arbeite im 3 Schichtsystem,erhalte daher schichtgebundene Lohnzuschläge für Spät und Nachtschichten.Nun besteht die Möglichkeit in eine andere Abteilung zu wechseln mit Tagschicht,könnte dann meine BR Arbeit besser erledigen und würde den Arbeitsablauf weniger stören. Muß mir mein derzeitiger Lohn auch die Zuschläge weiter gezahlt werden, auch wenn in der neuen Abteilung weniger verdient wird?

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Community-Antworten (2)

R
Rapper

15.08.2010 um 23:25 Uhr

Du wirst so bezahlt, wie es in der Abteilung (Tagshicht) üblich ist. Zuschläge werden nur bezahl, wenn man entsprechende Schichten arbeitet. Da Du aber den Arbetsplatz wechselst (nur Tagschicht), stehen Dir die Zuschläge nicht mehr zu. Anders wäre es, wenn Du freigestellt wärst, da gehören die Zuschlage mit zur Entlohnung. Bei 110 AN ist eine Freistellung aber nicht möglich, erst ab 200. Es sei denn, dein AG würde einer Freistellung zustimmen, wenn der Br einen entsprechenden Antrag mit Begründung an den AG stellt.

B
Badmasterone

18.08.2010 um 00:54 Uhr

Wo ist das Problem?

Ob du nun deine Betriebsratsarbeit am Tag oder in der Nacht machst . Die Zeit musst du dir eh nehmen, ob der AG das will oder nicht. Ich würde es so beibehalten. dann verlierst du nicht die Zuschläge.

Und du bist auch für die Nachtschichten ansprechbar.

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