Liebe Betriebsräte und Betriebsrätinnen,

unser Betriebsratsvorsitzender hat kürzlich die Lohnerhöhung einer Kollegin verweigert und wollte auch von der Führungskraft wissen wieviel sie künftig verdienen soll (also nicht nur die Eingruppierung sondern den genauen Betrag).

Er wollte dies damit begründen, dass ihr Kollege (selbe Abteilung) versetzt wurde (die Versetzung war begründet - Vorgesetzen beleidigt, Arbeitsaufgaben trotz mehrfacher Gespräche nicht oder teilweise erledigt - er wurde in einen Jahr sicher 3-4 Mal angesprochen).

Die Lohnerhöhung hatte aber ursprünglich nichts mit der Versetzung zu tun. Ja die Kollegin hat nun auch Aufgaben des versetzen Kollegen (welcher übrigens auch im Betriebsrat ist) übernommen, aber eine Lohnerhöhung für sie war schon vor einem Jahr im Gespräch. Der Vorsitzende hat auch gesagt, sofern er nicht über den Betrag der Lohnerhöhung informiert wird, gibt er die Erhöhung nicht frei.

Der Vorsitzende hat dies ohne Absprache mit den 8 anderen Mitgliedern gemacht.
Wir sind nicht Tarifgebunden.

Meine Fragen:

1. Müsste man das nicht zuerst mit allen Mitgliedern besprechen?
2. Darf er die genaue Vergütung erfragen? Ich dachte immer nur die Eingruppierung.
3. Für mich sind das zwei unterschiedliche Fälle. Die individuelle Lohnerhöhung der einen Person, hat in diesem Fall nichts mit der Versetzung zu tun. Die Versetzung wäre schon aufgrund der Beleidigung des Vorgesetzten auf Dauer eingetreten.
4. So wie ich das verstehe, kann der Betriebsrat eine Lohnerhöhung nur dann ablehnen, wenn es einen triftigen Grund gibt und selbst dann ist es immer noch eine individuelle Erhöhung und kann immer noch von der GF trotz Ablehnung des BR durchgesetzt werden. Richtig oder falsch?

Ich danke euch im Voraus. Ich bin selbst im Betriebsrat und möchte einfach nur das alles fair abläuft.

Vielen Dank im Voraus.

Charlotte