Erstellt am 16.05.2022 um 16:32 Uhr von celestro
Der BRV kann jedenfalls nicht alleine irgendetwas entscheiden. Das ist völlig richtig.
Erstellt am 16.05.2022 um 16:42 Uhr von Relfe
der Betriebsrat und erst recht nicht der BRV alleine, entscheidet niemals über Lohnerhöhungen, weil er/sie keine Tarifpartei ist/sind.
Wenn überhaupt geht es hier um eine korrekte Einstufung und das damit zusammenhängende Entgelt, das geht aber aus der Einstufungstabelle hervor.
Was der BRV hier macht ist nicht seine Aufgabe und auch nicht sein Recht.
Die genaue Vergütung einer Einzelperson darf er nur mit konkretem Anlass erfragen, was für eine Eingruppierung mMn nicht notwendig ist und wenn doch, dann aber auch nur im Auftrag des BR.
Die Kollegin kann sich doch an das BR-Gremium wenden mit einer Anfrage oder Beschwerde über das Verhalten des BRV. Oder seitens der BRM wird eine TOP zu der Eingruppierung für die nächste Sitzung beantragt und auch gleich eine Sitzung mit beantragen, dann entscheidet das Gremium und die Angelegenheit ist erledigt.
Erstellt am 16.05.2022 um 19:17 Uhr von Moreno
So einen kleinen König solltet ihr schnell abwählen!
Erstellt am 17.05.2022 um 07:47 Uhr von Thomas63
Ich sehe das etwas differenzierter. Das ein BR-Vorsitzender erstmal alle Infos einholt ist richtig.
Entscheiden tut anschließend das gesammte Gremium in dem es über den Antrag abstimmt.
Ob es Zusatzverdienste gibt kann durchaus relevant sein. Wir hatten früher auch das selbe Problem das Vorgesetzte einzelnen MA übertarifliche Zulagen am BR vorbei zugeschanzt hatten. Da hatte so mancher Liebling als Zulage auf einmal Geldwerte von 2 Tarifgruppen über dem Rest der MA. Dem heimlichen haben wir einen Riegel davor geschoben.
Ob euer BRV dies evtl. aus rein persönlichen Gründen jetzt so handhabt könnt Ihr am besten entscheiden. Richtig wäre das verhalten nicht.
Wir haben für alles Personelles zusammen mit dem AG Vordrucke erstellt mit allen Daten die für uns wichtig sind. So können bei uns die Vorsitzenden oder unsere Assistentin bei einem Antragseingang schauen ob alles ausgefüllt ist oder nicht und den Antrag annehmen bzw. zurückgeben. Das persönliche (guter Kumpel oder den mag ich nicht) ist damit aussen vor. Wenn die "alleingänge" bei euch öfter vorkommen wäre das vielleicht eine Möglichkeit.
Erstellt am 17.05.2022 um 10:24 Uhr von Muschelschubser
zu 1.
Ja, man muss als BR schon einen Beschluss in einer ordentlichen BR-Sitzung gefasst haben, ehe man sich als BRV so weit mit einer Ablehnung aus dem Fenster lehnt. Er ist Sprachrohr des BR, kein alleiniger Entscheider.
zu 2.
Es spricht nichts dagegen, für einen möglichen Beschluss vorab sämtliche relevanten Informationen einzuholen. Ob man dabei Drohungen aussprechen muss, ist eine andere Sache.
zu 3.
Hier ist keine Frage formuliert. Ihr müsst beurteilen, ob die Lohnanpassung auch auf der neuen Stelle angemessen wäre oder nicht. Für so eine Beurteilung wäre zum Beispiel die Information aus 2. nicht ganz unwichtig.
zu 4.
Das ist die wohl komplizierteste Frage.
Ihr seid, wie oben steht, nicht tarifgebunden - habt Ihr denn selbst per BV irgendwelche Eingruppierungsgrundsätze definiert, oder ist das Gehalt reine Verhandlungssache?
Nach §99 Abs. 1 hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Ein- und Umgruppierungen. So kann er z.B. Ungleichbehandlungen bei vergleichbaren Stellen identifizieren, ein solcher Antrag eines Einzelnen würde somit automatisch alle Beschäftigten mit vergleichbaren Stellen betreffen.
Ist das bei Euch nicht möglich, und wir reden von individuellen Zusagen, dann kann der Arbeitgeber freiwillige Erhöhungen ohne Mitbestimmung des BR beschließen und §99 Abs. 1 BetrVG greift nicht. Das würde m.E. auch freiwillige Zulagen betreffen.
Abschließend wäre noch die Frage, welche Gründe der BR gegen eine Ablehnung vorbringen könnte.