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Betriebsratsvorsitzender lehnt Gehaltserhöhung ab

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CharlotteB
Mai 2022 bearbeitet

Liebe Betriebsräte und Betriebsrätinnen,

unser Betriebsratsvorsitzender hat kürzlich die Lohnerhöhung einer Kollegin verweigert und wollte auch von der Führungskraft wissen wieviel sie künftig verdienen soll (also nicht nur die Eingruppierung sondern den genauen Betrag).

Er wollte dies damit begründen, dass ihr Kollege (selbe Abteilung) versetzt wurde (die Versetzung war begründet - Vorgesetzen beleidigt, Arbeitsaufgaben trotz mehrfacher Gespräche nicht oder teilweise erledigt - er wurde in einen Jahr sicher 3-4 Mal angesprochen).

Die Lohnerhöhung hatte aber ursprünglich nichts mit der Versetzung zu tun. Ja die Kollegin hat nun auch Aufgaben des versetzen Kollegen (welcher übrigens auch im Betriebsrat ist) übernommen, aber eine Lohnerhöhung für sie war schon vor einem Jahr im Gespräch. Der Vorsitzende hat auch gesagt, sofern er nicht über den Betrag der Lohnerhöhung informiert wird, gibt er die Erhöhung nicht frei.

Der Vorsitzende hat dies ohne Absprache mit den 8 anderen Mitgliedern gemacht. Wir sind nicht Tarifgebunden.

Meine Fragen:

  1. Müsste man das nicht zuerst mit allen Mitgliedern besprechen?
  2. Darf er die genaue Vergütung erfragen? Ich dachte immer nur die Eingruppierung.
  3. Für mich sind das zwei unterschiedliche Fälle. Die individuelle Lohnerhöhung der einen Person, hat in diesem Fall nichts mit der Versetzung zu tun. Die Versetzung wäre schon aufgrund der Beleidigung des Vorgesetzten auf Dauer eingetreten.
  4. So wie ich das verstehe, kann der Betriebsrat eine Lohnerhöhung nur dann ablehnen, wenn es einen triftigen Grund gibt und selbst dann ist es immer noch eine individuelle Erhöhung und kann immer noch von der GF trotz Ablehnung des BR durchgesetzt werden. Richtig oder falsch?

Ich danke euch im Voraus. Ich bin selbst im Betriebsrat und möchte einfach nur das alles fair abläuft.

Vielen Dank im Voraus.

Charlotte

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Community-Antworten (5)

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celestro

16.05.2022 um 18:32 Uhr

Der BRV kann jedenfalls nicht alleine irgendetwas entscheiden. Das ist völlig richtig.

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Relfe

16.05.2022 um 18:42 Uhr

der Betriebsrat und erst recht nicht der BRV alleine, entscheidet niemals über Lohnerhöhungen, weil er/sie keine Tarifpartei ist/sind. Wenn überhaupt geht es hier um eine korrekte Einstufung und das damit zusammenhängende Entgelt, das geht aber aus der Einstufungstabelle hervor. Was der BRV hier macht ist nicht seine Aufgabe und auch nicht sein Recht. Die genaue Vergütung einer Einzelperson darf er nur mit konkretem Anlass erfragen, was für eine Eingruppierung mMn nicht notwendig ist und wenn doch, dann aber auch nur im Auftrag des BR.

Die Kollegin kann sich doch an das BR-Gremium wenden mit einer Anfrage oder Beschwerde über das Verhalten des BRV. Oder seitens der BRM wird eine TOP zu der Eingruppierung für die nächste Sitzung beantragt und auch gleich eine Sitzung mit beantragen, dann entscheidet das Gremium und die Angelegenheit ist erledigt.

M
Moreno

16.05.2022 um 21:17 Uhr

So einen kleinen König solltet ihr schnell abwählen!

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Thomas63

17.05.2022 um 09:47 Uhr

Ich sehe das etwas differenzierter. Das ein BR-Vorsitzender erstmal alle Infos einholt ist richtig. Entscheiden tut anschließend das gesammte Gremium in dem es über den Antrag abstimmt. Ob es Zusatzverdienste gibt kann durchaus relevant sein. Wir hatten früher auch das selbe Problem das Vorgesetzte einzelnen MA übertarifliche Zulagen am BR vorbei zugeschanzt hatten. Da hatte so mancher Liebling als Zulage auf einmal Geldwerte von 2 Tarifgruppen über dem Rest der MA. Dem heimlichen haben wir einen Riegel davor geschoben. Ob euer BRV dies evtl. aus rein persönlichen Gründen jetzt so handhabt könnt Ihr am besten entscheiden. Richtig wäre das verhalten nicht.

Wir haben für alles Personelles zusammen mit dem AG Vordrucke erstellt mit allen Daten die für uns wichtig sind. So können bei uns die Vorsitzenden oder unsere Assistentin bei einem Antragseingang schauen ob alles ausgefüllt ist oder nicht und den Antrag annehmen bzw. zurückgeben. Das persönliche (guter Kumpel oder den mag ich nicht) ist damit aussen vor. Wenn die "alleingänge" bei euch öfter vorkommen wäre das vielleicht eine Möglichkeit.

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Muschelschubser

17.05.2022 um 12:24 Uhr

zu 1. Ja, man muss als BR schon einen Beschluss in einer ordentlichen BR-Sitzung gefasst haben, ehe man sich als BRV so weit mit einer Ablehnung aus dem Fenster lehnt. Er ist Sprachrohr des BR, kein alleiniger Entscheider.

zu 2. Es spricht nichts dagegen, für einen möglichen Beschluss vorab sämtliche relevanten Informationen einzuholen. Ob man dabei Drohungen aussprechen muss, ist eine andere Sache.

zu 3. Hier ist keine Frage formuliert. Ihr müsst beurteilen, ob die Lohnanpassung auch auf der neuen Stelle angemessen wäre oder nicht. Für so eine Beurteilung wäre zum Beispiel die Information aus 2. nicht ganz unwichtig.

zu 4. Das ist die wohl komplizierteste Frage.

Ihr seid, wie oben steht, nicht tarifgebunden - habt Ihr denn selbst per BV irgendwelche Eingruppierungsgrundsätze definiert, oder ist das Gehalt reine Verhandlungssache? Nach §99 Abs. 1 hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Ein- und Umgruppierungen. So kann er z.B. Ungleichbehandlungen bei vergleichbaren Stellen identifizieren, ein solcher Antrag eines Einzelnen würde somit automatisch alle Beschäftigten mit vergleichbaren Stellen betreffen.

Ist das bei Euch nicht möglich, und wir reden von individuellen Zusagen, dann kann der Arbeitgeber freiwillige Erhöhungen ohne Mitbestimmung des BR beschließen und §99 Abs. 1 BetrVG greift nicht. Das würde m.E. auch freiwillige Zulagen betreffen.

Abschließend wäre noch die Frage, welche Gründe der BR gegen eine Ablehnung vorbringen könnte.

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