Erstellt am 16.07.2018 um 19:59 Uhr von celestro
Völliger Blödsinn:
"Das Hausrecht übt der Betriebsratsvorsitzende aus. Es berechtigt ihn allerdings nicht, ein Betriebsratsmitglied bei groben Verstößen in einer Betriebsratssitzung des Sitzungsraumes zu verweisen und von der Teilnahme an der weiteren Sitzung auszuschließen."
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/H/hausrecht.html
P.S. und für weitere Sitzungen dann natürlich erst recht nicht ....
Erstellt am 16.07.2018 um 22:26 Uhr von Moreno
Ihr solltet Euren privaten Streit woanders hin verlagern! Und natürlich kann er Dich nicht aus der Sitzung schmeissen! Lediglich das Wort entziehen ist denkbar aber was nützt ihm das? Kindergarten!