Hallo, folgende Fragen beschaeftgen mich. Es wurde eine neue Produktionsmaschine aufgestellt. Info hierueber ist gekommen. Plaene, Arbeitsablaeufe usw. alles supi....
Nun ist an dem Ding "versuchsweise" produziert worden und es gab auf Anhieb zwei schwere Arbeitsunfaelle. Quetschungen... Frage: Muss vor inbetriebnahme einer solchen Anlage, nicht eine sog. Abnahme" erfolgen ? Und wie weit ist der BR. insolviert ? Kann der BR die Stilllegung der Anlage verlangen ? Habt Ihr Antworten ?