Arbeitsunfaelle
Hallo, folgende Fragen beschaeftgen mich. Es wurde eine neue Produktionsmaschine aufgestellt. Info hierueber ist gekommen. Plaene, Arbeitsablaeufe usw. alles supi.... Nun ist an dem Ding "versuchsweise" produziert worden und es gab auf Anhieb zwei schwere Arbeitsunfaelle. Quetschungen... Frage: Muss vor inbetriebnahme einer solchen Anlage, nicht eine sog. Abnahme" erfolgen ? Und wie weit ist der BR. insolviert ? Kann der BR die Stilllegung der Anlage verlangen ? Habt Ihr Antworten ?
Community-Antworten (5)
13.06.2013 um 22:00 Uhr
Ich würde an eurer Stelle die Vertreter der Berufsgenossenschaft einladen und mit denen das Problem besprechen. Mit der Abnahme versichern sich Käufer und Verkäufer gegenseitig, dass vertragsgemäß geliefert wurde, sie kann höchstens im Kaufvertrag verankert sein. Normalerweise hat der AG aber auch kein Interesse an verletzten Mitarbeitern. Was gedenkt die Firmenleitung zu tun?
14.06.2013 um 09:02 Uhr
Also meiner Meinung nach wäre hier der ASA-Ausschuß gefordert. Das erste was man machen sollte, bevor eine neue Maschine in Betrie geht, man sollte dazu ein Risk Assement also eine Risikobewertung durchführen. Desweiteren kann man ja auch überprüfen lassen ob ein Gefahrloses arbeiten der Maschine überhaupt möglich ist.
14.06.2013 um 09:15 Uhr
"Risk Assement"
Da wir uns hier an deutsche Gesetze und Verordnungen zu halten haben, war wohl die nach ArbSchG (§5+6), BGV usw. geforderte Gefährdungsbeurteilung gemeint.
14.06.2013 um 10:34 Uhr
zu hinterfragen wäre noch, ob die Unfälle eine Folge der Konstruktion der Anlage oder mangelnde Erfahrung und unzureichende Schulung waren.
Im zweiten Fall kann natürlich der BR auch fordern, dass hier unverzüglich etwas getan wird.
Egal wie - ob es nun um Produktionsmängel oder fehlende Schulung geht- , ich würde jedenfalls zum AG gehen und fordern, dass die Anlage erst in Betrieb genommen wird, wenn die Fehler beseitigt sind.
14.06.2013 um 18:52 Uhr
Danke erst mal an alle Antwortgeber. Habt mir sehr geholfen. Eine Schulung hat es an der Masch. nie gegeben. Der ASA wurde verstaendigt und die Inbetriebnahme der Anlage untersagt, bis eindeutig geklaert wird, wie weitere AU verhindert werden koennen. Andernfalls wird der BR unverzueglich das "Amt fuer Arbeitsschutz" informieren.