Hallo Zusammen,
in unserer kleinen Betriebsstätte mit mir als eigenen Einzelbetriebsrat wurde eine neue Tätigkeit eingeführt. Dabei sollen von uns mit Aktivkohle befüllte Dosen zum Teil wieder recycelt werden. D.h. es wurde eine Vorrichtung gebaut, mit der die Dosen geöffnet werden und dann per Hand die darin befindlichhe Aktivkohle wieder in Behälter-Kisten geleert wird.
Dabei entsteht nach Auffassung unseres Sicherheitsbeauftragten aufwirbelnder Kohle Feinstaub und daher ist das Tragen einer Feinstaubmaske erforderlich.
Kann ich als BR die Einführung einer Erschwerniszulage beim AG beantragen, bzw. auch über eine Einigungsstelle durchsetzen ?

Danke im Voraus für eure Meinungen.
Gruß
Stephan