W.A.F. LogoSeminare

Einführung Erschwerniszulage

S
schoeppelzwei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, in unserer kleinen Betriebsstätte mit mir als eigenen Einzelbetriebsrat wurde eine neue Tätigkeit eingeführt. Dabei sollen von uns mit Aktivkohle befüllte Dosen zum Teil wieder recycelt werden. D.h. es wurde eine Vorrichtung gebaut, mit der die Dosen geöffnet werden und dann per Hand die darin befindlichhe Aktivkohle wieder in Behälter-Kisten geleert wird. Dabei entsteht nach Auffassung unseres Sicherheitsbeauftragten aufwirbelnder Kohle Feinstaub und daher ist das Tragen einer Feinstaubmaske erforderlich. Kann ich als BR die Einführung einer Erschwerniszulage beim AG beantragen, bzw. auch über eine Einigungsstelle durchsetzen ?

Danke im Voraus für eure Meinungen. Gruß Stephan

1.06103

Community-Antworten (3)

G
gironimo

02.10.2012 um 20:03 Uhr

Erschwerniszulagen sind "üblicherweise" in Tarifverträgen geregelt. Gilt einer bei Euch?

Wenn keine tarifliche Regelung besteht, wird es schwer. Der BR ist dann zwar in der Mitbestimmung bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen; der AG muss aber erst einmal überhaupt gewillt sein.

Das würde mich aber nicht abschrecken, eine entsprechende Zulage oder aber verbesserte Arbeitsbedingungen zu fordern. Es kommt ja nicht immer nur auf Gesetze und Paragraphen an - oft kommt man mit überzeugenden Argumenten weiter.

B
blackjack

03.10.2012 um 02:26 Uhr

..hier würde ich in Verbindung mit der BG eine nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Denn der ArbGeb ist verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

B
betriebsratten

10.10.2012 um 14:12 Uhr

Mal andersrum...ihr senkt immer von der Kohle aus-im Sinne von geld Der Arbeitgeber hat durch technische und oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen dass die gesundheitliche Gefährdung nicht entsteht. Nur wenn das nicht möglich ist-und in dem Fall dürfte es leicht möglich sein-ist persönliche Schutzausrüstung zu benutzen. Und erst dann kommt überhaupt die Erschwerniszulage ins Spiel

Gruss von den Betriebsratten

Ihre Antwort