Einführung Tarifvertrag PATT
Mein Arbeitgeber ist dem PATT als korrespondierendes Mitglied beigetreten und wird den PATT Tarifvertrag einführen. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der der Zuordnung der Arbeitsbereiche zu den Entgeltgruppen. Es handelt sich noch nicht um die Eingruppierung des einzelnen Arbeitnehmers in die Vergütungstabelle. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Community-Antworten (2)
30.11.2016 um 07:54 Uhr
Ich hoffe das ich deine Frage richtig verstanden habe. Tarifverträge sind zu erstmal Sache der Tarifpartein. Also ist erstmal die Gewerkschaft gefragt. Die wird sich aber wohl mit den Mitgliedern im BR beraten um die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
30.11.2016 um 10:07 Uhr
Außerdem ist es in der Tat in jedem Einzelfall eine Eingruppierung, die die Beteiligung des BR nach §99 BetrVG erfordert.
Ihr solltet Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen.
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