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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung Tarifvertrag PATT

S
sozialarbeit
Dez 2016 bearbeitet

Mein Arbeitgeber ist dem PATT als korrespondierendes Mitglied beigetreten und wird den PATT Tarifvertrag einführen. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der der Zuordnung der Arbeitsbereiche zu den Entgeltgruppen. Es handelt sich noch nicht um die Eingruppierung des einzelnen Arbeitnehmers in die Vergütungstabelle. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

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Community-Antworten (2)

B
BRHamburg

30.11.2016 um 07:54 Uhr

Ich hoffe das ich deine Frage richtig verstanden habe. Tarifverträge sind zu erstmal Sache der Tarifpartein. Also ist erstmal die Gewerkschaft gefragt. Die wird sich aber wohl mit den Mitgliedern im BR beraten um die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

G
gironimo

30.11.2016 um 10:07 Uhr

Außerdem ist es in der Tat in jedem Einzelfall eine Eingruppierung, die die Beteiligung des BR nach §99 BetrVG erfordert.

Ihr solltet Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen.

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