Mein Arbeitgeber ist dem PATT als korrespondierendes Mitglied beigetreten und wird den PATT Tarifvertrag einführen. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der der Zuordnung der Arbeitsbereiche zu den Entgeltgruppen. Es handelt sich noch nicht um die Eingruppierung des einzelnen Arbeitnehmers in die Vergütungstabelle. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.