Hallo!
Bei uns werden die Einladungen zu den ordentlichen BR-Sitzungen vom Schriftführer gemacht.
Dies haben wir in unserer Geschäftsordnung so geregelt. Ist das OK? Haben damit ansonsten wirksame Beschlüsse überhaupt Bestand?

§ 29 (2) BetrVG bestimmt ja, dass der Vorsitzende einlädt. (Kann das wirklich nicht anders geregelt werden? Auch nicht, wenn es z.B. eine Sekretärin des BR gibt?)

Danke schon mal für hilfreiche Antworten!