Erstellt am 03.05.2006 um 13:57 Uhr von ice62
§29 Abs. 2 Einberufung von Sitzungen BetrVG
Da fragt mal euren Betriebsratsvorsitzenden.
Habt ihr es schriftlich beschlossen oder nur so zwischen Angel und Tür?
Erstellt am 03.05.2006 um 14:04 Uhr von cathy-b.
Es wurde ein Beschluss gefasst, der protokolliert wurde.
Von den 7 BR-Mitgliedern sind 4 neu gewählt worden. Der BR-Vorsitzende wurde wiedergewählt. Ich bin trotzdem anscheinend die einzige, die ein bisschen hinter den Formvorschriften her ist, obgleich ich ja nicht weiß, welche Auswirkungen ein Formfehler auf die Wirksamkeit von Beschlüssen hätte.... Ich muss unbedingt auf ein Seminar...!!!
Erstellt am 03.05.2006 um 14:12 Uhr von Kölner
Jedes BRM muss sich ordentlich vorbereiten können.
Die TO ist daher vorher zwingend im Vorfeld zuzusenden. Sie ist zwar nicht starr (im Sinne von nicht veränderbar) aber sie ist notwendig um Beschlüsse nach § 33 BetrVG fassen zu können. Ein Beschluss kann - wenigstens gemäß einiger Kommentare - nichtig sein, wenn nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Die Einladung zur BR-Sitzung könnte im Prinzip entfallen, wenn sich jedes BRM daran hält und bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung rechtzeitig einen Laut von sich gibt und der BRV ein Ersatzmitglied laden kann.
Erstellt am 03.05.2006 um 14:30 Uhr von Rollie
Zumindest hättest Du die Möglichkeit, bei einer Beschlußfassung mit Nein zu stimmen und es damit begründen, das Du mangels Tagesordnung nicht in der Lage warst, Dich auf die Sitzung vorzubereiten.
Erstellt am 03.05.2006 um 19:15 Uhr von Kölner
@Rollie
Dabei würde das BRM Gefahr laufen, überstimmt zu werden.
Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass sich mit der rechtzeitigen Einladung, resp. Zusendung der TO, das BRM informieren (können) soll.
Mit einer möglichen Ungültigkeit eines Beschlusses unterstellt der Gesetzgeber wohl eher, dass ein nicht informierter BR und seine BRM keine gültigen Beschlüsse zu fassen haben. Quasi als Schutz vor der Willkür mancher Betriebsratsfürsten oder einzelnen Wissenden aus den Reihen eines BR.