Hallo Kolleginnen und Kollegen,
kann mir hier jemand den richtigen Sachverhalt erläutern?

Wir sind ein Saisonbetrieb wo im Winter unsere Hauptproduktionszeit haben, aus diesem Grund wird hier auch immer Samstags gearbeitet..
Dies wurde von uns so auch genehmigt und die MA sind einverstanden..
läuft schon seit Jahren so.

Jetzt gibt es ein Problem:
Die Samstagsarbeit wird nicht ausbezahlt sondern läuft auf dass Ü-Stunden Konto, wird dann über den Sommer wieder ausgeglichen.

Jetzt haben 3 Abteilungsleiter(Maschinenführer) eine Klausel im Vertrag wo besagt dass 10Ü-Std im Monat im Gehalt mit drin sind.
Diesen MA wird jetzt allerdings der gearbeitete Samstag abgezogen als Überstunden.
heißt sie kommen eigentlich am Samstag umsonst..

Meine Frage:
wenn Sa-Arbeit angeordnet wird dann ist dass doch ein ganz normaler Arbeitstag.
da die geleisteten Std aber als Ü-std gerechnet werden sagt der AG dass diese Leute nichts gutgeschrieben bekommen weil es im Vertrag steht.
ist unserer Meinung nach aber nicht OK da es sich hier ja um einen normalen Arbeitstag handelt.sehen wir dass richtig oder hat der AG recht?
Falls er nicht recht hat, ist es dann die Aufgabe des BR dass zu Regeln oder müssen die einzelnen MA dies event. Einklagen da es sich nur um drei handelt???
kollektiv oder individuell??
Vielen Dank für die guten Ratschläge und Fakten schon mal..
LG