Hallo liebe Mitstreiter,

Wir haben ein Problem mit der Konzernleihe. Uns wurde folgende Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag vorgelegt:
Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass im Falle der Arbeitnehmerüberlassung zwischen den Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz keine Anwendung findet.

Wie ist eure Meinung dazu??

Gruß

Muffi