In unserer Firma existiert ein Tarifvertrag, in welchem steht, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag sooft befristen kann, bis insgesamt drei Jahre erreicht sind, erst dann gibt es einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Laut Gesetz ist dies jedoch auf maximal zwei Jahre festgelegt. Dazu kommt,dass die Probezeit, ein halbes Jahr nicht mit angerechnet wird.
Ist das rechtens oder ist der Tarifvetrag in diesem Punkt ungültig? Wenn ja in welchem Gesetz steht das?
Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!