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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Steht das Gesetz über dem Tarifvertrag ?

A
Anastacia
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma existiert ein Tarifvertrag, in welchem steht, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag sooft befristen kann, bis insgesamt drei Jahre erreicht sind, erst dann gibt es einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Laut Gesetz ist dies jedoch auf maximal zwei Jahre festgelegt. Dazu kommt,dass die Probezeit, ein halbes Jahr nicht mit angerechnet wird. Ist das rechtens oder ist der Tarifvetrag in diesem Punkt ungültig? Wenn ja in welchem Gesetz steht das? Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

06.02.2011 um 14:55 Uhr

Hallo Anastacia, das TzBfG sagt in § 14 Zulässigkeit der Befristung Abs. 2, Satz 3: Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.

A
Anastacia

06.02.2011 um 15:08 Uhr

Hallo Nicoline,

erstmal danke für die schnelle Antwort. Aber ist es nicht auch so, dass ein Tarifvertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer und nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geschlossen werden soll? Und wieso wird die Probezeit nicht mit angerechnet?

P
paula

06.02.2011 um 15:17 Uhr

da frag mal bei der Gewerkschaft nach die unterschrieben hat.... Hier kann es niemand wissen...

R
rkoch

07.02.2011 um 10:10 Uhr

Aber ist es nicht auch so, dass ein Tarifvertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer und nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geschlossen werden soll?

Wer sagt denn, das eine längere Befristungsmöglichkeit zum Nachteil der AN ist?

Unsere AG argumentieren doch so gerne: Wir können niemanden fest einstellen, da wir ihm sonst irgendwann vielleicht kündigen müssen, was wir dem armen Menschen nicht antun wollen.

In diesem Sinne könnte man es als positiv ansehen, wenn man immer und immer wieder befristet werden könnte. Da den AG dann obiges Argument ausgeht würde das faktisch eine potentiell unbefristete Beschäftigung bedeuten.....

Ne, im Ernst: Die zwei Jahre nach TzBfG sind auch nur ein Kompromiss der etwa so lautet: Wenn ein AG einen AN zwei Jahre lang beschäftigt hat, dann ist der AN so in den Betrieb integriert und am Arbeitsplatz eingearbeitet, das der AG sich selbst ins Bein schneiden würde wenn er diesen AN durch einen neuen (ungeübten, ahnungslosen) AN ersetzen würde. Somit ist der Anreiz geschaffen den AN fest einzustellen.

Je nach Arbeitsplatz den der AN ausfüllen soll (z.B. Dauer bis der AN eingearbeitet/integriert ist) könnte diese Argumentation aber daneben gehen. Die Gesetzliche Regelung ist ein deutschlandweiter Kompromiss der auf die konkreten regionalen bzw. Branchenbedürfnisse nicht eingehen kann. Deshalb die Öffnungsklausel. Damit ist es Tarifparteien möglich die Argumentationskette an ihre Verhältnisse anzupassen. Warum das bei Euch erfolgt ist? Keine Ahnung....

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