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Nicht genehmigte Mehrarbeit wegkürzen?

C
Cheeseburger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Betrieb in dem jeder Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten und sein Gleitzeitkonto hat. Da kann es schon mal passieren, daß man mehr Stunden als die Regelarbeitszeit auf dem Konto hat (=Mehrarbeit) Der Arbeitgeber hat keine Mehrarbeit angeordnet. Darf nun der Arbeitgeber am Monatsende die zuviel geleistete Zeit auf die Regelarbeitszeit zurechtstutzen?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

07.09.2012 um 11:11 Uhr

Was steht denn in Eurer Betriebsvereinbarung?

Wenn Ihr flexible Arbeitszeiten habt, beinhaltet es doch auch plus und minus. Mehrarbeit ist dies im Sinne des BetrVG noch nicht, da ja die AN die Freiheit haben, selbst über die Arbeitszeit im festgelegtem Rahmen zu entscheiden.

Was geschieht, wenn ein AN die Rahmen über- oder unterschreitet, gehört ebenfalls in die BV zur Arbeitszeitregelung.

Einfach streichen kann der AG jedenfalls nicht. Er hat ja Leistung entgegengenommen.

R
rkoch

07.09.2012 um 11:48 Uhr

Einfach streichen kann der AG jedenfalls nicht. Er hat ja Leistung entgegengenommen.

Je nachdem was geregelt wurde, darf er das u.U. schon. Wenn vereinbart ist, dass die AN verpflichtet sind durch entsprechendes kürzer Arbeiten das GZ-Konto zum Monatsende auf Null zu fahren, und sie diese Pflicht ignorieren, dann kann durchaus auch wirksam die Streichung der Stunden für diesen Fall vereinbart werden.

Auf der anderen Seite wird eine Regelung, die eine NULL vorschreibt unwirksam sein, da es praktisch unrealistisch ist, EXAKT Null zu erreichen. Insofern müsste entweder eine Toleranz oder ein NullDURCHGANG vereinbart werden. Ebenso wäre es unwirksam, wenn der AG nicht verpflichtet wäre, diese reduzierte AZ zu dulden, denn dann könnte er ja durch entsprechende Vorgehensweise das erreichen des Ziels aktiv verhindern.

Am Ende ist auch relevant worauf diese Regelung beruht. Der AG kann von sich aus derartige Regeln nicht einführen, außer er vereinbart es mit einem BR oder mit allen AN einzeln. Zwar gibt es noch die Variante: Vereinbarung mit den AN durch kongruentes Handeln, sprich: Der AG legt fest und ALLE AN halten sich daran, aber auch da kann er gegen die Grundsätze da oben nicht an! Insbesondere wird in dem Fall die Streichung der Stunden unzulässig sein, da der AG ohne explizite Vereinbarung nicht einfach geleistete Arbeit ohne Gegenleistung sein lassen kann.

Insofern auch von mir die Frage: Wer hat da was geregelt?

C
Cheeseburger

07.09.2012 um 11:52 Uhr

Danke für eure Infos

Habe gleich noch mal die BV gecheckt und habe auch keinerlei Passage für eine Streichung entdecken können.

Übrigens - wir haben einen Gleitzeitrahmen von -50 bis über 100 Stunden.

G
gironimo

07.09.2012 um 12:25 Uhr

na - da gibt es dann ja was nachzuverhandeln .......

auf jedem Fall erst einmal den AG auffordern, nicht einseitig Regeln zu erschaffen.

Ich gehe davon aus, dss Du meinst, dass bei Mitarbeitern über 100 Std. gestrichen wird. Ich denke, da wäre der BR ohnehin gefordert mit dem AG zu überlegen, wie es mit der Personalplanung aussieht.

N
Nubbel

07.09.2012 um 22:05 Uhr

gironimo, lesen was da steht, dann verstehen ........ ist das mit dem lotterpretieren ansteckend?

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