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Freiwillige Mehrarbeit - Muss sowas vom BR genehmigt werden?

P
PeterPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo kollegen!

Angeordnete Überstunden müssen ja vom BR genehmigt werden. Wie sieht es aber mit freiwilliger Mehrarbeit aus, die auf einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird? (§3 ArbZG wird eingehalten) Muss sowas vom BR genehmigt werden?

Danke!

6.42502

Community-Antworten (2)

W
Werner

25.07.2008 um 13:52 Uhr

Hallo PeterPeter, ja, jede Mehrarbeit, auch freiwillige die aufs konto geht. Bitte ;-)

K
khel

25.07.2008 um 17:37 Uhr

Hallo PeterPeter,

Werner hat Recht. Aber man natürlich auch in einer BV vereinbaren, dass nicht jeder MA wegen jeder halben Stunde Mehrarbeit, die er machen möchte, zum Vorgesetzten und der dann zum BR rennt. Da lässt sich für jede Firma und jeden BR bestimmt ein praktikabler Weg finden.

Gruß khel

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