Freiwillige Mehrarbeit - Muss sowas vom BR genehmigt werden?
Hallo kollegen!
Angeordnete Überstunden müssen ja vom BR genehmigt werden. Wie sieht es aber mit freiwilliger Mehrarbeit aus, die auf einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird? (§3 ArbZG wird eingehalten) Muss sowas vom BR genehmigt werden?
Danke!
Community-Antworten (2)
25.07.2008 um 13:52 Uhr
Hallo PeterPeter, ja, jede Mehrarbeit, auch freiwillige die aufs konto geht. Bitte ;-)
25.07.2008 um 17:37 Uhr
Hallo PeterPeter,
Werner hat Recht. Aber man natürlich auch in einer BV vereinbaren, dass nicht jeder MA wegen jeder halben Stunde Mehrarbeit, die er machen möchte, zum Vorgesetzten und der dann zum BR rennt. Da lässt sich für jede Firma und jeden BR bestimmt ein praktikabler Weg finden.
Gruß khel
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