Erstellt am 04.09.2012 um 12:48 Uhr von petrus
> muss er ... wegen der Erforderlichkeit in ein Beschlussverfahren vor dem ArbGericht.
Ist das so richtig?
Nein. Wenn er die Erforderlichkeit bestreitet, wird er die Rechnung für das Seminar und den Lohn für diese Tage nicht bezahlen. Dann wirst _Du_ diese Beträge einklagen müssen. Ob das erfolgreich ist, hängt u.a. daran, wie das Gericht die Erforderlichkeit beurteilt...
http://www.waf-seminar.de/erforderlichkeit-von-schulungen
Um welche Schulung geht's?
Erstellt am 04.09.2012 um 13:13 Uhr von GuidoW
Hallo, das heisst also zur Schulung fahren und dann Geld einklagen?Es geht um BetrVG Modul 2- Personelle Einzelmaßnahmen
Der Kollege hatte im Januar schon die Zusage des AG für diese Schulung im Mai.
Diese ist dann ausgefallen.
Jetzt haben wir einen neuen Termin im November.
Neuer Beschluss gefasst und darauf hingewiesen, dass AG für die Schulung im Mai schon mal Genehmigung erteilt hat.
Ist aber nicht so relevant, da wir neuen Beschluss haben.
Eine Zusage zum Neuen haben wir noch nicht, denken aber das er sie diesmal absagt.
Wir wollten ihn dan auffordern, den rechtl. Weg zu gehen.
Nur welchen dann?
Erstellt am 04.09.2012 um 13:27 Uhr von Kulum
Du hast das im Grunde schon richtig beschrieben, ich tippe trotzdem mal drauf, dass der AG eher den von petrus beschriebenen Weg einschlagen wird. Man könnte den AG aber schonmal drauf hinweisen, dass ein Richter komische Fragen stellen wird, wenn der AG im Mai noch die Erforderlichkeit unterstellt hat und jetzt in Frage stellt.
Auch der Betriebsrat kann im Vorfeld schon vor Gericht, wenn der AG die Erforderlichkeit bestreitet.
Erstellt am 04.09.2012 um 15:25 Uhr von gironimo
Ihr solltet diesen Punkt auch mit dem Seminaranbieter besprechen (die kennen derartige Fälle ja zur Genüge).