Erstellt am 31.08.2012 um 08:29 Uhr von brsieben
Eine BV gilt auch für Rückkehrerinnen aus der Elternzeit. Von einem Rechtsanspruch auf freie Wahl der Arbeitszeit habe ich noch nie gehört. Es müssen immer auch die betrieblichen Belange berücksichtigt werden.
s.Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 8:
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht...
Dass der AG den Müttern in ihren Wünschen entgegenkommt, ist grundsätzlich sehr löblich und richtig. Andererseits muss er natürlich auch die Interessen der anderen AN berücksichtigen, die bestehende Verträge und Absprachen auf Basis Eurer BV haben. Daran würde ich ihn erinnern und ihn auffordern, eine funktionierende Lösung herbeizuführen - schon im Interesse des Betriebsfriedens.
Was ich mich als Kollegin und BR allerdings auch fragen würde: Ist es objektiv betrachtet wirklich eine untragbare Belastung, wenn die beiden Mütter von der BV abweichen? Je nachdem, wie groß Euer Unternehmen ist, verteilt sich die Last ja auf entsprechend viele Personen. Mal durchrechnen: Wieviel öfter sind die einzelnen denn wirklich dran mit Spätschicht im Vergleich zu jetzt?
Erstellt am 31.08.2012 um 09:17 Uhr von Hoppel
@ Monster
"Nun habe ich gehört das es ein Gesetz gibt das es den Rückkehrern ermöglicht so zu arbeiten wie sie es wollen."
Dieses Gesetz gibt es nicht. Aber AG und BR haben die Pflicht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu fördern > § 80 Abs.1 Nr.2b BetrVG
Erstellt am 31.08.2012 um 09:23 Uhr von meckerziege
Wie sieht es Euer Tarifvertrag? Die BV darf die Regelungen des TV nicht verschlechtern.
In Hamburg dürfen Erziehungsberechtigte mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf Wunsch nicht nach 18.30h eingesetzt werden.
Manchmal läßt sich ein Kompromiss ohne viel Krach erzielen, der dann auf jeden Fall schriftlich fixiert werden sollte - frei nach dem Motto: was stört mich mein Gequatsche von gestern.
Bei uns(auch Einzelhandel) haben wir es bisher fast immer hingekriegt, dass die Muttis mit unserer individuellen Regelung zurechtgekommen sind, auch wenn der AG es nicht witzig findet- er MUSS sich daran halten, weil es eben festgehalten wurde.
Erstellt am 31.08.2012 um 09:32 Uhr von gironimo
Wenn Du von Gesetzen redest, meinst Du sicherlich das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das ja hier schon von brsieben zitiert wurde.
Da Ihr ja auch bei den Schichtplänen in der Mitbestimmung seid, könnt Ihr natürlich einen gewissen Einfluß auf den AG nehmen, damit familiengerechte Arbeitszeiten bei möglichst geringen Belastungen der übrigen AN ermöglicht werden.
Natürlich könntet Ihr einfach sagen: BV ist BV - basta. Aber damit würdet Ihr Eurem Auftrag Familie und Beruf zu fördern nicht gerecht werden. Also solltet Ihr mit allen Beteiligten nach Kompromissen suchen.
Erstellt am 31.08.2012 um 09:41 Uhr von blackjack
.. ich könnte mir vorstellen, dass ausser den 2 Kolleginnen, noch andere Familie mit Kindern haben. Dem müßte man dann auch gerecht werden und nicht nur auf die Jungmütter reduzieren. Innerhalb der Elternzeit konnte man sich schon mal Gedanken machen und im Vorfeld einiges klären.
Erstellt am 31.08.2012 um 10:12 Uhr von Hoppel
@ blackjack
Warum sollte sich ein BR den Kopf über ungelegte Eier zerbrechen? Wenn andere KollegInnen ebenfalls Probleme damit haben, Beruf und Familie unter einen Hut zu kriegen, müssen sie sich melden.
@ All
Ich finde es sehr bedenklich, dass sich Betriebsräte in erster Linie nur Gedanken über Arbeitszeiten machen. Meistens scheitern "flexible" Arbeitszeiten daran, dass die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist. Schon mal darüber nachgedacht, dass man hier sehr gut aktiv werden kann?
Nicht zu vergessen die KollegInnen, die in die Pflege naher Angehöriger eingebunden sind.
Erstellt am 31.08.2012 um 11:07 Uhr von meckerziege
In vielen Branchen gibt es keine flexible AZ; und in vielen Betrieben
ist neben dem Einkommen nun mal die Arbeitszeit immer wieder
Thema und dann müssen die BRs sich darum kümmern- und ich finde es gar nicht bedenklich.Und ich finde es gut, wenn sie Lösungen finden, mit denen alle leben können - das ist u.U. nämlich schon ein Problem.
Natürlich ist die Kinderbetreuung hier im Lande nicht sehr gut geregelt - aber bisher hat sich die Politik ja nur um Flexibilisierung der Arbeitszeiten bzw der AN gekümmert und nicht die Vorraussetzungen dafür geschaffen, das ein AN ohne Sorgen um die Kinder zur Arbeit gehen kann.
Denn ein allein BR kann wohl kaum dieses Problem lösen.
Und klar ist auch, dass Pflegende Nachteile haben - das sind alles Probleme, die global wie auch individuell auf dem Tableau stehen und wir alle sind da gefordert.
Erstellt am 31.08.2012 um 19:42 Uhr von Monster
HI!
Danke erst mal.
Ja das mit 18.30 Uhr gilt für Eltern wenn beide z.b. abends arbeiten. Das geht ja dann o.k.
Nur haben wir schon mehrere Mitarbeiter die ebenfalls nur früh arbeiten auch 2 ohne Kinder. Wir sind ca. 90 Mitarbeiter incl Aushilfen. Nur das Problem ist das wir ja verschiedene Abteilungen haben. Ein Mitarbeiter arbeitet seit Jahren faßt nur spät , da der andere nur bis 15 Uhr arbeitet. Er hat das vor der BV mit dem Chef vereinbart.
Nun hat der Chef halt zu den Frauen gesagt er wäre einverstanden der BR muß noch zustimmen. Toll.
Fazit. Wenn wir diesen das nun ermöglichen werden die nächsten das dann auch wollen. so ist es ein Rattenschwanz der nie endet. Und dann müssen die Mitarbeiter die dann natürlich schon Jahre im Unternehmen arbeiten und älter werden immer alleine die Belastungen und die Nachteile tragen denn z.b im SOmmer bekommen diese Mitarbeiter ohne bzw. mit erwachsenen Kindern keinen Urlaub. Bin ratlos aber das ist dann ja unsere Sache.