Hallo!

Folgendes Problem.

Wir sind im Einzelhandel beschäftigt.
Wir haben eine BV zur Arbeitszeit.
Wir haben Früh, Mittel und Spätschicht. Wir haben bis 20 Uhr geöffnet.
Nun kommen 2 Kollegin aus dem Mutterschutz. Sie möchten nur morgens abrbeiten und auch nicht immer Samstags. Sie wollen z.b. von 9 bis 15 Uhr. Und ab 17 Uhr bis 20 Uhr. Aber die BV regelt das der letzte Arbeitszeitbeginn um 12 30 Uhr ist.
Nun habe ich gehört das es ein Gesetz gibt das es den Rückkehrern ermöglicht so zu arbeiten wie sie es wollen.
Kann das sein? Die restliche Belegschaft ist natürlich sehr erfreut, da sie dann immer die Spätschichtarschkarte haben.
Marktleiter meinte zu der Mitarbeiterin der BR müßte noch zustimmten er wäre einverstanden.
Aber zu uns meinte er , er will auch nicht das so gearbeitet wird weil es ungerecht ist. Nun haben wir wie immer den schwarzen Peter, Wer weiß Bescheid??