Mutterschutz und Arbeitnehmerüberlassung
Wir sind eine Tochtergesellschaft von VW und haben diverse Mitarbeiter die als ANÜ in der Volkswagen AG arbeiten. Eine Mitarbeiterin ist dort nun schon seit 5 Jahren in der gleichen Abteilung. Diese MA ist jetzt schwanger und möchte genau diesen Arbeitsplatz in der AG behalten.
Frage: Wie lange darf sie in den Mutterschutz Urlaub gehen, bevor Ihr Arbeitsplatz in der AG andersweitig besetzt wird.
Das wir in der GmbH einen Arbeitsplatz f. die MA 3 Jahre bereit halten müssen ist uns klar, aber wie verhält es sich, wenn die Dame im Konzern eingesetzt ist?
Community-Antworten (1)
18.09.2007 um 21:50 Uhr
Meines Erachtens wird sie wohl schon heute keinen Anspruch auf genau diese Beschäftigung haben. Und nach der Elternzeit schon gar nicht...
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