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Mutterschutz und Resturlaub?

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Püppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen darauf bestehen, dass die AN ihren Resturlaub im Anschluss an die Mutterschutzfrist, statt, wie von ihr bevorzugt, direkt vorher bis Beginn des Mutterschutzes antritt?

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Community-Antworten (4)

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Werner

28.09.2006 um 08:00 Uhr

Hallo Püppi, wenn die betrieblichen Belage nachvollziehbar sind, würde ich sagen: "Ja"!

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Püppi

28.09.2006 um 11:12 Uhr

Hallo, Werner und Forum!

Danke erstmal für die frühe (6:00 Uhr!!!!) Antwort. Kann man auch von betrieblichen Belangen sprechen, wenn es der AG verschläft, eine Vertretung für die betreffende AN zu organisieren bzw. in unserem Fall neu einzustellen?

Danke und Grüße, Püppi

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Werner

28.09.2006 um 11:25 Uhr

Hallo Püppi, jetzt stellt sich die Frage ob die Mitarbeiterin Klage beim Arbeitsgericht einreichen will? Denn dort würde dann entschieden ob das ein ausreichender Grund ist oder (was ich annehme)nicht.

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Püppi

28.09.2006 um 18:07 Uhr

Hallo, Werner! Nein, will sie nicht. Sie hätte nur gern der Urlaub vorher gehabt, aber was nicht ist, ist halt dann nicht... Danke für die Hilfe!

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