Erstellt am 07.08.2012 um 11:11 Uhr von Blaubärchen
Hallo devilRT,
ich bin bezüglich Deiner Aussage "das diese Praxis so gar nicht geht" bei Dir.
Und hier ist es nicht nur das Wissen des BR um die Möglichkeit zum Schnüffeln durch den AG, sondern auch die Tatsache, das sich der AG durch das Schaffen der Möglichkeit, einer eventuellen (womöglich ungerechtfertigten) Anschuldigung aussetzt, was Bauchschmerzen macht.
Brandsschutz spielt in diesem Kontext eine wohl eher untergeordnete Rolle. Die Feuerwehr benutzt in solchen Fällen ihren "Universalschlüssel". (ab Schuhgröße 45)
Hier solltet Ihr mit dem AG in die Kommunikation gehen und auf Abstellung drängen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Schlieszylinder zu Eurem Büro einfach auszuwechseln.
Gruß
Erstellt am 07.08.2012 um 11:18 Uhr von BRUTUS
es gibt das eine oder andere Urteil dazu :
z.b.
LAG Nürnberg Beschluss vom 01.04.1999, 6 Ta 6/99 , hat entschieden, dass die Schlüssel für das BR-Büro vom BR verwaltet werden (Schlüsselgewalt des Betriebsrats für das Betriebsratsbüro)
Erstellt am 07.08.2012 um 12:41 Uhr von Streikbrecher
Hausrecht hat der BR. Man kann für Notfälle einen 2 Schlüssel im versiegelten Umschlag bei der Hausverwaltung hinterlegen. Der darf dann nur in Notfällen geöffnet werden (Siegelbruch). Weiter muss dann unverzüglich der BR informiert werden und mit diesem alles weitere geklärt werden.
Erstellt am 07.08.2012 um 13:06 Uhr von Kulum
Ein Geschäftsführer, der aus dem selben Grund (Brandschutz) seinen Schlüssel (programmierbare Schlüsselkarte) nicht abgeben wollte, wurde im letzten Jahr von der verhandelnden Richterin relativ entsetzt gefragt, ob in diesem Unternehmen etwa nicht die Feuerwehr zum löschen kommen würde.
Fakt bleibt aber, und wurde auch in diesem Verfahren so bestätigt, eine GF hat keinerlei Anspruch auf einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro, egal aus welchem Grund.
Auch beim Tip von Streikbrecher ist "kann" das wichtigste Wort im ganzen Vorschlag.
Erstellt am 07.08.2012 um 13:10 Uhr von Ulrik
Gegenfrage @ all:
Wenn der AG unbedingt einen Schlüssel will, weil er mit Brandschutz argumentiert oder weil die Putzfrau sauber machen soll, wo ist das Problem?
Der BR hat seine Unterlagen doch meistens in einem oder mehreren abschliessbaren Schränken untergebracht.
Also, wenn der Chef sich unbedingt mal an einen anderen Schreibtisch setzen will, dann bitte. Ich würde da gar keinen so großen Aufriss drum machen.
Erstellt am 07.08.2012 um 13:32 Uhr von Kulum
Hast du eigendlich recht Ulrik. Ich nehme an ihr habt dann auch einen Schlüssel vom Büro der GL?
Ganz ehrlich, wir haben durchaus auch mal das eine oder andere Papier noch auf dem Tisch liegen oder es kam n Fax oder es ist was auf dem AB etc pp.
Nö, kein Schlüssel für die GL. Wenn die sich tatsächlich an den Tisch setzen will, dann bitte während wenigstens einer vom BR anwesend ist. Selbiges für die Putzfrau.
Erstellt am 07.08.2012 um 13:49 Uhr von Streikbrecher
Auch die Putzfrau kommt nur in Anwesenheit des BR ins BR-Büro. Alleine schon auch aus Datenschutzgrüden. Denn wie schon angemerkt, dr BR hat auch einmal lfd Vorgnge offen auf dem Schreintisch oder Pläne Anmerkungen an der PIN-Wand usw.
Erstellt am 07.08.2012 um 14:25 Uhr von Ulrik
@Streikbrecher:
Nur mal so...
Offene Vorgänge sollte man abends nicht auf dem Tisch liegen lassen, sondern sauber aufräumen (in den Schrank + abschliessen).
Und was Pläne und Anmerkungen an der Pinwand angeht, inwiefern sind diese Daten besser geschützt, wenn die Putzfrau sie im Beisein eines BRM sieht anstatt alleine??
Erstellt am 07.08.2012 um 22:58 Uhr von DrUmnadrochit
@Kulum:
"Ein Geschäftsführer, der aus dem selben Grund (Brandschutz) seinen Schlüssel (programmierbare Schlüsselkarte) nicht abgeben wollte, wurde im letzten Jahr von der verhandelnden Richterin relativ entsetzt gefragt, ob in diesem Unternehmen etwa nicht die Feuerwehr zum löschen kommen würde."
Leider schützt das Richteramt nicht davor Unsinn von sich zu geben! Als Geschäftsführer hätte ich dann vermutlich noch entsetzter zurückgefragt, ob es denn tatsächlich wahr sein könne, dass eine Richterin an einem deutschen Arbeitsgericht die BGI 560 nicht kennt?
Wenn aus dem Büro des BRV der Geruch von verschmorenden Kabeln quillt, dann ist es fahrlässig erst auf die Feuerwehr zu warten, statt die Entstehung eines Brandes zu verhindern.
Falls es dann noch die private Kaffeemaschine des Betriebsratsvorsitzenden ist, die da vor sich hinschmort, wird dieser möglicherweise seinem Arbeitgeber den Rest seines Lebens dankbar sein, dass dieser einen Brand und die damit verbundene Privatinsolvenz verhindert hat.
Abgesehen davon muss es ja nicht immer gleich ein Brand sein. Was ist z.B. im Falle eines Rohrbruches, oder auch nur einer Klimaanlage mit ausgefallener Kondenswasserpumpe?
Erstellt am 08.08.2012 um 08:10 Uhr von Kulum
DrU
Wenn es nach verschmorten Kabeln riecht findet die Feuerwehr in aller Regel einen Weg um in das Büro zu kommen. Dass der BRV ein eigenes Büro hat ist wohl eher die Ausnahme.
Ich hab auch in der von dir genannten BGI nichts gefunden, dass im Unternehmen zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Schlüssel zu jedem erdenklichen Raum zu sein hat.
Nur weil ihr es scheinbar anders lebt ist es nicht unbedingt verpflichtend.
Bei uns bleibt es dabei, da sind sich wenigstens in unserem Gremium auch alle einig, einen Schlüssel zum BR-Büro haben ausschließlich BRM. Übrigens in dem von mir angesprochen Fall seit eben diesem Tage auch.
Ob die Richterin da Unsinn von sich gegeben hat oder einfach nur mit ein wenig Ironie die Verhandlung auflockern wollte lasse ich jetzt mal dahingestellt.
btw, mit den von dir genannten Gründen hat scheinbar deiner Meinung nach jederzeit irgendjemand Anspruch darauf auch ohne BRM ins BR-Büro zu gehen, da lass die Tür doch einfach offen, dann stellt sich die Frage nach dem Schlüssel gar nicht.
Erstellt am 08.08.2012 um 23:22 Uhr von DrUmnadrochit
@Kulum:
"Wenn es nach verschmorten Kabeln riecht findet die Feuerwehr in aller Regel einen Weg um in das Büro zu kommen."
Sicher! Und bis dahin hat sich der Schwelbrand möglicherweise bereits zum Vollbrand entwickelt. Das mag man mögen, wirtschaftlich sinnvoll ist das nicht!
"Ich hab auch in der von dir genannten BGI nichts gefunden, dass im Unternehmen zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Schlüssel zu jedem erdenklichen Raum zu sein hat."
Häätest Dir die Mühe sparen können, wenn das da drin stünde, dann hätte ich das auch so geschrieben.
"btw, mit den von dir genannten Gründen hat scheinbar deiner Meinung nach jederzeit irgendjemand Anspruch darauf auch ohne BRM ins BR-Büro zu gehen, da lass die Tür doch einfach offen, dann stellt sich die Frage nach dem Schlüssel gar nicht."
Willst Du geschribene Texte absichtlich nicht verstehen oder kannst Du es nicht?
Erstellt am 09.08.2012 um 03:11 Uhr von BRUTUS
Zugang zum BR-Büro für AG
stellt man jetzt die Frage nach der Rechtslage
oder will man darüber diskutieren, ob es unter Umständen sinnvoll wäre
das Ergebnis fällt nämlich anders aus
Erstellt am 09.08.2012 um 08:40 Uhr von DrUmnadrochit
Ich halte es für sinnvoll zuerst über den Sinn und Zweck nachzudenken und dann wie man diesen am besten mit der Rechtslage vereinbaren kann.
Erstellt am 09.08.2012 um 09:12 Uhr von Kulum
In aller Regel dient bei den wenigen AG, die überhaut noch einen Schlüssel zum BR-Büro haben wollen, der Brandschutz als Ausrede / Vorwand.
Wie BRUTUS schon schrieb, worüber man diskutiert, beeinflusst das Ergebnis. Die Frage war aber, ob der AG einen Schlüssel haben muss und wie die Rechtslage aussieht. Und da kann es nur eine Antwort geben