Erstellt am 04.12.2019 um 07:42 Uhr von Kratzbürste
Irgendwie muss § 34 Abs 3 BetrVG sichergestellt werden.
Der Vorsitzende, der dem Gremium misstraut? Der den Mitgliedern Vorschriften machen will, als wäre er der Chef? Da läuft wohl was schief. Vielleicht hättet Ihr einen anderen Vorsitzenden wählen sollen.
Erstellt am 04.12.2019 um 08:47 Uhr von seehas
Im Zweifelsfall fasst ihr als Gremium einen Beschluss, wie mit dem Zugang zum BR Büro zu verfahren ist. Daran ist der BRV dann gebunden.
Der BRV ist nicht der Vorgesetzte der BRäte, sondern ihr gewählter Sprecher. Das ist vielen nicht klar.
Erstellt am 04.12.2019 um 09:47 Uhr von celestro
"Im Zweifelsfall fasst ihr als Gremium einen Beschluss, wie mit dem Zugang zum BR Büro zu verfahren ist. Daran ist der BRV dann gebunden."
Ich sehe keinen Sinn in einem Beschluss. Die BRM haben JEDERZEIT Zugang zu den BR-Unterlagen zu erhalten und ich würde mich auch extrem dagegen wehren, wenn da ein BRV meint mich überwachen zu wollen. Hat der den Schuss nicht gehört?
Erstellt am 04.12.2019 um 10:29 Uhr von Dummerhund
Sehe ich genau so wie celestro. Solche BR Fürsten müssen von Anfang an in die Schranken gewiesen werden. Sie sind Sprach und Empfangsrohr des BR...… Nicht mehr und nicht Weniger.
Erstellt am 04.12.2019 um 12:58 Uhr von Ambrosia
Oh weia, da habt ihr ja einen tollen BRV. Mein Gremium hätte mir den Vogel gezeigt, und mir direkt die zahlreichen Urteile die es dazu gibt um die Ohren gehauen.
Z. B. das hier https://www.bund-verlag.de/aktuelles~jedes-betriebsratsmitglied-hat-anspruch-auf-eigenen-schluessel~
passt hervorragend.
Und mach eurem Vorsitzenden unbedingt klar, dass er NICHT euer Chef ist. Und wenn er sich weiter verhält wie ein 'Despot' zeig ihm doch einfach mal § 29 Abs. 3 BetrVG . ;-) Ihr habt nämlich durchaus auch die Möglichkeit ihn zu entthronen. Das geht manchmal schneller als solch einem Fürsten lieb ist :)