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Schlüssel für BR-Büro auch für alle Ersatzmitglieder ?

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Rosannika56
Mai 2019 bearbeitet

Hallo,

in unserem 9er Betriebsrat habe alle ordentlichen BR-Mitglieder einen Schlüssel für unser Büro. Die Ersatzmitglieder haben jetzt angemerkt, das auch ihnen ein Schlüssel zuständen.

Die Meihnung hierzu ist bei uns unterschiedlich.

Gibt es hierzu eine arbeitsrichterliche Entscheidung ? Gefunden hatten wir nur, das der BR die Hoheit über seine Schlüssel hat - aber nichts zu Ersatzmitgliedern.

Vielen Dank und euch eine schöne Woche

Annika

82303

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

27.05.2019 um 15:16 Uhr

Während der Zeit, in der die Ersatzmitglieder jemanden vertreten, sind sie vollwertiges BR-Mitglied und haben in der Zeit auch jederzeit das Recht, die Unterlagen des BR einzusehen

M
Moreno

27.05.2019 um 22:50 Uhr

Ersatzmitglieder haben keinen Anrecht auf einen eigenen Schlüssel. Wenn sie nachrücken muss man halt sicher stellen, dass sie in die Unterlagen des BR einsehen können. Wie dies am besten gehandelt wird sollte der BR regeln.

E
ExBoMa

28.05.2019 um 09:09 Uhr

Ich denke, dazu wird es keine konkrete Rechtslage geben. Wenn Ihr aber festgelegt habt, dass jedes BRM einen Schlüssel hat, könnte/müste rein formell jedes EBRM einen Schlüssel bekommen, für die Zeit, in der es laut Liste Reservekandidat (bzw. Nachrücker) ist, d.h. wenn entsprechend Listenplatz genug ordentliche BRMs nicht im Haus sind. ...sehr theoretisch. Im Gegenzug darf das EBRM keinen Schlüssen haben, wenn ausreichend BRMs im Haus sind und er mit dem Schlüssen an BR-Unterlagen "rankommen" kann, da er ja in der Zeit "normaler" AN ist. Das gleiche gilt im Übrigen z.B. in Bezug auf Netzwerkzugriffsrechte auf BR-eigenen Netzwerklaufwerken.

Praktisch würde ich die EBRs immer in diesen Punkten wie "normale" AN behandeln, dass heist: kein Schlüssel, kein Netzwerkzugriff...

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