Erstellt am 27.05.2019 um 13:16 Uhr von Kratzbürste
Während der Zeit, in der die Ersatzmitglieder jemanden vertreten, sind sie vollwertiges BR-Mitglied und haben in der Zeit auch jederzeit das Recht, die Unterlagen des BR einzusehen
Erstellt am 27.05.2019 um 20:50 Uhr von Moreno
Ersatzmitglieder haben keinen Anrecht auf einen eigenen Schlüssel. Wenn sie nachrücken muss man halt sicher stellen, dass sie in die Unterlagen des BR einsehen können. Wie dies am besten gehandelt wird sollte der BR regeln.
Erstellt am 28.05.2019 um 07:09 Uhr von ExBoMa
Ich denke, dazu wird es keine konkrete Rechtslage geben. Wenn Ihr aber festgelegt habt, dass jedes BRM einen Schlüssel hat, könnte/müste rein formell jedes EBRM einen Schlüssel bekommen, für die Zeit, in der es laut Liste Reservekandidat (bzw. Nachrücker) ist, d.h. wenn entsprechend Listenplatz genug ordentliche BRMs nicht im Haus sind. ...sehr theoretisch.
Im Gegenzug darf das EBRM keinen Schlüssen haben, wenn ausreichend BRMs im Haus sind und er mit dem Schlüssen an BR-Unterlagen "rankommen" kann, da er ja in der Zeit "normaler" AN ist.
Das gleiche gilt im Übrigen z.B. in Bezug auf Netzwerkzugriffsrechte auf BR-eigenen Netzwerklaufwerken.
Praktisch würde ich die EBRs immer in diesen Punkten wie "normale" AN behandeln, dass heist: kein Schlüssel, kein Netzwerkzugriff...