Erstellt am 30.06.2012 um 17:40 Uhr von BRMetall
Es besteht kein Pflicht des AG hier den BR hinzuzuziehen. Der AN kann ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen. Er muss und sollte ggf dort nichts sagen.
Erstellt am 01.07.2012 um 07:43 Uhr von gironimo
Der Betroffene kann - wie BRMetall schon schreibt - ein BR-Mitglied seines Vertrauens zu dem Gespräch hinzuziehen.
Es wäre also die Frage, ob es Wunsch des Betroffenen war oder des Leiters, welches (Ersatz-)Mitglied am Gespräch teilnahm. In beiden Fälen wäre das Ersatzmitglied vielleicht in diesem Moment gar nicht BR-Mitglied gewesen - aber sei es drum..... wenn es Wille des Betroffenen war....
Erstellt am 01.07.2012 um 08:07 Uhr von Hoppel
@ Marius
Wenn es keine entsprechende BV gibt, gibt es auch keinen Anspruch eines BRs/einer JAV, beteiligt werden zu müssen. Und gegen den Willen eines/einer Betroffenen schon mal gar nicht.
Erstellt am 01.07.2012 um 08:18 Uhr von Marius
Danke für die Antworten. Hatte schon befürchtet dass es so ist.
Es gibt bei uns zwar keine BV, es war in der Vergangenheit nur üblich.
Ich versuche dem Mitarbeiter zu helfen. Kann hier leider nicht auf Details eingehen.
Ich werde am Montag mit unserer BRV reden, wie sie den Sachverhalt sieht.
Aber nochmal danke für die Antworten.