Hallo,
ich würde gerne wissen ob es bei dem "Verhöhr" eines Diebstahlverdächtigen Mitarbeiters im alter von 23 Jahren zwingend notwendig ist, dass ein Mitglieder des BR und / oder JAV anwesend ist. Falls ja, wo wird das geregelt?
Bei dem "Verhöhr" war ein Leitender Angestellter, ein Kaufhausdetektiv, die Verdächtige und ein Ersatzmitglied des BR anwesend.
Ich selbst bin im BR und wäre per Telefon erreichbar gewesen. Inwiefern, ist in diesem Falle, die Situation mit dem BR-Ersatzmitglied?
Gruß
Marius