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Anwesendheit BR-/JAV-Mitglieder bei Verhör wegen Diebstahlsverdacht

M
Marius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich würde gerne wissen ob es bei dem "Verhöhr" eines Diebstahlverdächtigen Mitarbeiters im alter von 23 Jahren zwingend notwendig ist, dass ein Mitglieder des BR und / oder JAV anwesend ist. Falls ja, wo wird das geregelt? Bei dem "Verhöhr" war ein Leitender Angestellter, ein Kaufhausdetektiv, die Verdächtige und ein Ersatzmitglied des BR anwesend. Ich selbst bin im BR und wäre per Telefon erreichbar gewesen. Inwiefern, ist in diesem Falle, die Situation mit dem BR-Ersatzmitglied? Gruß Marius

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Community-Antworten (4)

B
BRMetall

30.06.2012 um 19:40 Uhr

Es besteht kein Pflicht des AG hier den BR hinzuzuziehen. Der AN kann ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen. Er muss und sollte ggf dort nichts sagen.

G
gironimo

01.07.2012 um 09:43 Uhr

Der Betroffene kann - wie BRMetall schon schreibt - ein BR-Mitglied seines Vertrauens zu dem Gespräch hinzuziehen.

Es wäre also die Frage, ob es Wunsch des Betroffenen war oder des Leiters, welches (Ersatz-)Mitglied am Gespräch teilnahm. In beiden Fälen wäre das Ersatzmitglied vielleicht in diesem Moment gar nicht BR-Mitglied gewesen - aber sei es drum..... wenn es Wille des Betroffenen war....

H
Hoppel

01.07.2012 um 10:07 Uhr

@ Marius

Wenn es keine entsprechende BV gibt, gibt es auch keinen Anspruch eines BRs/einer JAV, beteiligt werden zu müssen. Und gegen den Willen eines/einer Betroffenen schon mal gar nicht.

M
Marius

01.07.2012 um 10:18 Uhr

Danke für die Antworten. Hatte schon befürchtet dass es so ist. Es gibt bei uns zwar keine BV, es war in der Vergangenheit nur üblich. Ich versuche dem Mitarbeiter zu helfen. Kann hier leider nicht auf Details eingehen.

Ich werde am Montag mit unserer BRV reden, wie sie den Sachverhalt sieht.

Aber nochmal danke für die Antworten.

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