Erstellt am 14.03.2010 um 11:23 Uhr von MonaLisa
@lockenesel (curly?) :-))
sie sind nicht 'wahrscheinlich' Ersatzmitglieder, sie sind es definitiv! Wenn sie in das Gremium gewählt worden wären, hätten sie ihr JAV - Amt niederlegen müssen.
Aber sie haben kein BR - Amt, also haben sie auch keins zum niederlegen!
Ergo:
Ein JAVler, der in den BR gewählt wird, ist kein JAV mehr, denn beide Ämter gleichzeitig geht nicht.
Erstellt am 14.03.2010 um 11:45 Uhr von peanuts
"sie sind nicht "wahrscheinlich" Ersatzmitglieder, sie sind es definitiv! "
Wie, kennst Du schon das Wahlergebnis?
"Wenn im Herbst JAV-Wahlen sind und sie für die JAV kandidieren wollen, müssen die Kollegen dann offiziell ihr (Ersatz-)Mandat im BR niederlegen (§61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)?"
Ein Ersatzmitglied des BRs kann nur dann für die JAV kandidieren, solange es nicht vorrübergehend für ein verhindertes BRM tätig war.
Sollte die Vertretung im BR erforderlich werden und dieses Ersatzmitglied möchte aber für die JAV kandidieren, muss es erklären, nicht in den BR (vorrübergehend) nachrücken zu wollen.
Erstellt am 14.03.2010 um 12:14 Uhr von MonaLisa
@penanuts,
Mist....
es ist halt schon ein Unterschied, ob in der Frage von 'Curly' geschrieben steht:
"stehen" oder "standen" ;-))