Hallo, eine Frage zur BR-Wahl. Auf einer Vorschlagsliste stehen auf hinteren Listenplätzen auch drei Azubis, d.h. sie werden wahrscheinlich BR-Ersatzmitglieder. Wenn im Herbst JAV-Wahlen sind und sie für die JAV kandidieren wollen, müssen die Kollegen dann offiziell ihr (Ersatz-)Mandat im BR niederlegen (§61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)?
Zweite Frage:
Wie ist der Wortlaut des Gesetzestextes zu interpretieren - können nur BR-Mitglieder nicht in die JAV gewählt werden, oder kann ein derzeitiges JAV-Mitglied sich in den BR wählen lassen und behält das JAV-Mandat?
Sorry falls die Fragen hier schonmal gestellt wurden, habe länger gesucht und nichts gefunden - danke für Eure Antworten.