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BR-(Ersatz-)mitglied und JAV gleichzeitig möglich?

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lockenesel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage zur BR-Wahl. Auf einer Vorschlagsliste stehen auf hinteren Listenplätzen auch drei Azubis, d.h. sie werden wahrscheinlich BR-Ersatzmitglieder. Wenn im Herbst JAV-Wahlen sind und sie für die JAV kandidieren wollen, müssen die Kollegen dann offiziell ihr (Ersatz-)Mandat im BR niederlegen (§61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)? Zweite Frage: Wie ist der Wortlaut des Gesetzestextes zu interpretieren - können nur BR-Mitglieder nicht in die JAV gewählt werden, oder kann ein derzeitiges JAV-Mitglied sich in den BR wählen lassen und behält das JAV-Mandat? Sorry falls die Fragen hier schonmal gestellt wurden, habe länger gesucht und nichts gefunden - danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (3)

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monalisa

14.03.2010 um 12:23 Uhr

@lockenesel (curly?) :-)) sie sind nicht 'wahrscheinlich' Ersatzmitglieder, sie sind es definitiv! Wenn sie in das Gremium gewählt worden wären, hätten sie ihr JAV - Amt niederlegen müssen. Aber sie haben kein BR - Amt, also haben sie auch keins zum niederlegen! Ergo: Ein JAVler, der in den BR gewählt wird, ist kein JAV mehr, denn beide Ämter gleichzeitig geht nicht.

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Peanuts

14.03.2010 um 12:45 Uhr

"sie sind nicht "wahrscheinlich" Ersatzmitglieder, sie sind es definitiv! "

Wie, kennst Du schon das Wahlergebnis?

"Wenn im Herbst JAV-Wahlen sind und sie für die JAV kandidieren wollen, müssen die Kollegen dann offiziell ihr (Ersatz-)Mandat im BR niederlegen (§61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)?"

Ein Ersatzmitglied des BRs kann nur dann für die JAV kandidieren, solange es nicht vorrübergehend für ein verhindertes BRM tätig war.

Sollte die Vertretung im BR erforderlich werden und dieses Ersatzmitglied möchte aber für die JAV kandidieren, muss es erklären, nicht in den BR (vorrübergehend) nachrücken zu wollen.

M
monalisa

14.03.2010 um 13:14 Uhr

@penanuts, Mist....
es ist halt schon ein Unterschied, ob in der Frage von 'Curly' geschrieben steht: "stehen" oder "standen" ;-))

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