Erstellt am 16.03.2010 um 07:11 Uhr von Dielöwin
Hallo hydra Wahlberechtigt sind alle AN eines Betriebes wenn sie 18 Jahre sind und können dann somit auch gewählt werden. Sollte euer JAV sich aufstellen lassen und auch ein Mandat erhalten muß er seinen Vorsitz als JAV abgeben und der Stelli rückt nach
Erstellt am 16.03.2010 um 07:11 Uhr von Lotte
Guten Morgen hydra,
eigentlich ist der § 7 BetrVG doch recht eindeutig? Die Existenz einer JAV ist dabei völlig irrelevant. Oder zielst Du mit Deiner Frage auf etwas anderes ab?