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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV und BR

H
hydra
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es existiert eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sind die Azubis damit bei der BR-Wahl wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

D
Dielöwin

16.03.2010 um 08:11 Uhr

Hallo hydra Wahlberechtigt sind alle AN eines Betriebes wenn sie 18 Jahre sind und können dann somit auch gewählt werden. Sollte euer JAV sich aufstellen lassen und auch ein Mandat erhalten muß er seinen Vorsitz als JAV abgeben und der Stelli rückt nach

L
Lotte

16.03.2010 um 08:11 Uhr

Guten Morgen hydra, eigentlich ist der § 7 BetrVG doch recht eindeutig? Die Existenz einer JAV ist dabei völlig irrelevant. Oder zielst Du mit Deiner Frage auf etwas anderes ab?

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