Erstellt am 25.06.2012 um 21:08 Uhr von Streikbrecher
Du hättest VERSUCHEN müsse kurzfristig ein EBRM zu laden ggf auch per Telefon laden!
Einzuladender Personenkreis
Der Betriebsratsvorsitzende hat alle Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig zu laden. Rechtzeitig heißt, die Eingeladenen müssen genug Zeit zur Vorbereitung haben und zur eigenen Willensbildung gelangen können.
Sind Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert, z.B. durch Krankheit oder Urlaub so ist gem. § 25 Abs. 1 BetrVG das nächst nachrückende Ersatzmitglied zu laden. Unterlässt der Betriebsratsvorsitzende dies, so sind die Beschlüsse des Betriebsrates unwirksam, vgl. F.K.H.E. § 33, Rn. 23, 20 Auflage. Ausnahmen gelten für den Fall, in dem der Betriebsratsvorsitzende von der Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes nichts wusste und eine (kurzfristige) Ladung des Ersatzmitgliedes nicht möglich war.
Ist ein geladenes Betriebsratsmitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden, vgl. F.K.H.E., § 33 Rn. 23, 20. Auflage.
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsratssitzung
Wenn es nicht versucht wurde, könnte fehlerhafte Ladung gegeben sein.
Erstellt am 25.06.2012 um 21:13 Uhr von Rocce
Hallo Streikbrecher,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß Rocce
Erstellt am 25.06.2012 um 21:15 Uhr von Kölner
@Rocce
Lass Dich nicht aus dem Konzept bringen: Du hast vollkommen richtig gehandelt und darfst dann ruhig auf die Nachladung verzichten...
Erstellt am 25.06.2012 um 22:56 Uhr von Streikbrecher
Kölner,
das sehen Fachleute und Gerichte anders, wie man ja oben und in Urteilen nachlesen kann.
Also, einfach als BRV sagen, gut machen wir mit einem weniger ist nicht. Sofern es nicht unzumutbar ist und ggf. sogar 2 Türen weiter ein EBRM im Büro bei der Arbeit sitzt MUSS der BRV nachladen.
In den meisten Fällen dürften EBRM auch kurzfristig erreichbar/nachkadbar sein, weil sie im Betrieb sind.
BR/BRV die hier so locker wie Du denken und handeln wundern sich dann ggf. später wenn ein Gericht einen Beschluss oder wie ich gerade diese Tage in einem höchstrichterlichen Urteil gelesen habe, noch nach vielen Jahren eine BV als nichtig erklärt. Einfach weil in einem Rechtsstreit dann auch der Richter in eine Niederschrift nachschaute. In dem Fall hier hatte die klagende Partei (AN/BR) sich auf einen Ungültigen Beschluss berufen und dann wurde die Niederschrift Bestand des Verfahrens
Erstellt am 26.06.2012 um 04:23 Uhr von Valdi
Richtig, der BRV hat die Pflicht, durch rechtzeitige Heranziehung der in Frage kommenden Ersatzmitgl. dafür zu sorgen, das der BR mit der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl der BRMitgl. besetzt ist." Das setzt aber voraus, dass das zu ersetzende BRMizgl. einen Verhinderungsfall angezeigt hat oder ein solcher offenkunfig ist."
Da der BRV nicht Hellsehen kann und´er hat zu überprüfen , ob und wer ( rechtzeitig ) zu laden ist, hat Rocce es richtig gemacht. Ausserdem, kann in einem sollchen Fall die Beschlüsse
in der darauffolgenden Sitzung bestätigt werden.
Mfg Valdi
Erstellt am 26.06.2012 um 06:38 Uhr von Kölner
@streikbrecher
...nicht ein einziges Urteil.
Erstellt am 26.06.2012 um 09:01 Uhr von rkoch
Vielmehr gibt es Urteile, die aus Gründen der Rechtssicherheit dem BRV hier einen Ermessensspielraum einräumen.
Wenn in einer derartigen Situation mehrere Alternativen zur Verfügung stehen, welche alle den Keim der Unzulässigkeit in sich tragen, und dem BRV dann nicht dieser Spielraum zugesprochen würde, könnte der BR regelmäßig keine rechtsicheren Beschlüsse mehr fassen.
Als unwirksam wird ein Beschluß deshalb i.d.R. nur dann gesehen, wenn Willkür mit dem Ziel der Ergebnisbeeinflussung zu erkennen war.