Betriebsratspflichten in der Insolvenz
Hallo liebe Betriebsratkollegen,
in unserem Unternehmen wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Allerdings wird das Verfahren mangels Masse vermutlich gar nicht erst eröffnet.
Gem. §97 InsO ist der Schuldner dazu verpflichtet dem vorläufigen Verwalter alle Informationen zur Verfügung zu Stellen. Trifft dies auch den Betriebsrat in einer ähnlichen Vorschrift? Der vorläufige Verwalter ist nicht gerade ambitioniert, was unsere Mitarbeiter angeht und fährt zur Zeit eher eine Verzögerungstaktik. Sind wir verpflichtet die Informationen an ihn raus zu geben oder können wir ebenfalls so verfahren?
Danke für die Mühe und Antworten
frge
Community-Antworten (3)
19.06.2012 um 23:06 Uhr
Lese mal hier, hilft vieleicht!
Der Betriebsrat im Insolvenzverfahren
- Allgemeine Stellung des Betriebsrats
19.06.2012 um 23:57 Uhr
Hallo Streikbrecher,
danke für die schnelle Antwort. Genau den Link habe ich mir durchgelesen bevor ich hier gepostet habe. Leider stehen dort nur die Pflichten des Verwalters ggü. dem Betriebsrat, gegen welche der Vorläufige bisher auch verstoßen hat, sodass wir über das weitere Vorgehen ohnehin noch im Gremium sprechen werden. Die Pflichten des Betriebsrates ggü dem Verwalter stehen dort nicht, falls es solche Pflichten überhaupt gibt. m.E. kann er sich die Unterlagen auch von unserem Arbeitgeber geben lassen, sodass ich für uns keine Pflicht sehe. aber bevor wir gegen irgendetwas verstoßen, wollte ich lieber nachfragen.
20.06.2012 um 00:31 Uhr
Der BR ist kein Schuldner im Insolvenzverfahren. Er nimmt seine Rolle als BR weiter wahr. Nur auf der anderen Seiten nimmt der Insolvenzverwalter die Rolle des AG wahr.
Aber hier ncoh Links http://www.arbeitsrecht-management.de/fileadmin/user_upload/Sonderausgabe.pdf.
http://mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/flyer-allgemein/insolvenz
http://www.dingeldein.de/arb/beteiligungsrechte.htm
Ihr solltet euch auf alle Fälle Sachverstand holen
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