Erstellt am 19.06.2012 um 21:06 Uhr von Streikbrecher
Lese mal hier, hilft vieleicht!
Der Betriebsrat im Insolvenzverfahren
1. Allgemeine Stellung des Betriebsrats
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/betriebsverfassungsrecht-fuer-fortgeschrittene/der-betriebsrat-im-insolvenzverfahren.php
Erstellt am 19.06.2012 um 21:57 Uhr von frgefrge
Hallo Streikbrecher,
danke für die schnelle Antwort. Genau den Link habe ich mir durchgelesen bevor ich hier gepostet habe. Leider stehen dort nur die Pflichten des Verwalters ggü. dem Betriebsrat, gegen welche der Vorläufige bisher auch verstoßen hat, sodass wir über das weitere Vorgehen ohnehin noch im Gremium sprechen werden. Die Pflichten des Betriebsrates ggü dem Verwalter stehen dort nicht, falls es solche Pflichten überhaupt gibt. m.E. kann er sich die Unterlagen auch von unserem Arbeitgeber geben lassen, sodass ich für uns keine Pflicht sehe. aber bevor wir gegen irgendetwas verstoßen, wollte ich lieber nachfragen.
Erstellt am 19.06.2012 um 22:31 Uhr von Streikbrecher
Der BR ist kein Schuldner im Insolvenzverfahren. Er nimmt seine Rolle als BR weiter wahr. Nur auf der anderen Seiten nimmt der Insolvenzverwalter die Rolle des AG wahr.
Aber hier ncoh Links
http://www.arbeitsrecht-management.de/fileadmin/user_upload/Sonderausgabe.pdf.
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/1411welcherollehatderbetriebsratbeieinerinsolvenz.html
http://mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/flyer-allgemein/insolvenz
http://www.dingeldein.de/arb/beteiligungsrechte.htm
Ihr solltet euch auf alle Fälle Sachverstand holen