Hallo liebe Betriebsratkollegen,

in unserem Unternehmen wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Allerdings wird das Verfahren mangels Masse vermutlich gar nicht erst eröffnet.

Gem. §97 InsO ist der Schuldner dazu verpflichtet dem vorläufigen Verwalter alle Informationen zur Verfügung zu Stellen. Trifft dies auch den Betriebsrat in einer ähnlichen Vorschrift? Der vorläufige Verwalter ist nicht gerade ambitioniert, was unsere Mitarbeiter angeht und fährt zur Zeit eher eine Verzögerungstaktik. Sind wir verpflichtet die Informationen an ihn raus zu geben oder können wir ebenfalls so verfahren?

Danke für die Mühe und Antworten

frge