Hallo,
der BR verhandelt mit der GL eine BV über flex. Arbeitszeitkonten der Angestellten aus.
Jetzt will die GL vereinbaren, dass das Zeitguthaben das per 31.03. des Folgejahres nicht aufgebraucht ist, verfällt. Soviel ich weiß, ist das im BGB irgendwo festgelegt dass das nicht sein darf/kann. Wer kann mir den richtigen § sagen.
Ebenso überlege ich, ob ich evtl. mit den Kosten für die Einigungsstelle drohen soll.
Hat da schon jemand Erfahrung, was das für Beträge sind.
Vielen Dank einstweilen