Betriebsvereinbarung flexible Arbeitszeit
Hallo, der BR verhandelt mit der GL eine BV über flex. Arbeitszeitkonten der Angestellten aus. Jetzt will die GL vereinbaren, dass das Zeitguthaben das per 31.03. des Folgejahres nicht aufgebraucht ist, verfällt. Soviel ich weiß, ist das im BGB irgendwo festgelegt dass das nicht sein darf/kann. Wer kann mir den richtigen § sagen. Ebenso überlege ich, ob ich evtl. mit den Kosten für die Einigungsstelle drohen soll. Hat da schon jemand Erfahrung, was das für Beträge sind. Vielen Dank einstweilen
Community-Antworten (3)
19.06.2012 um 11:27 Uhr
Leistung und Gegenleistung ... so ist das nun einmal in einem Vertragsverhältnis. Es wäre aus meiner Sicht besser, nicht mit einem Paragraphen um sich zu werfen. Du brauchst doch nur sagen: "Das geht nicht mit dem Betriebsrat - Arbeitsleistung ist zu vergüten! "
Einigungsstellenverfahren sind teuer. Es kommt auf die Honararforderung des Vorsitzenden an, der die Honorarwünsche der betriebsexternen Beisitzer im Blick haben muss, da deren Honorare sich am Vorsitzenden messen. Die Zahl der Beisitzer spielt natürlich ebenso eine Rolle wie die Frage, wie oft getagt werden muss.
Und das alles für ein Ergebnis, dass man besser womöglich im Betrieb hinbekommen hätte. Also paßt die "Drohung" mit der E-Stelle zum richtigen Zeitpunkt durchaus.
19.06.2012 um 11:51 Uhr
Im BGB wirst Du das nicht finden, zumindest nicht wörtlich. Grundsätzlich geht es hier aber um das allgemeine Schuldrecht. Per Arbeitsvertrag hat sich der AN verpflichtet, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen, der AG hat sich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen. Dabei wäre bestenfalls §612 BGB relevant, wenn auch nicht einschlägig wichtig, da sie im Grunde nur den Fall regeln, dass es an einer expliziten Regelung (Vertrag) fehlt:
§612 BGB: im Zweifelsfalle ist jede Leistung zu vergüten
So weit Euer AG sich also nicht EINZELVERTAGLICH mit den Arbeitnehmern vereinbart hat, dass Mehrarbeit nicht zu vergüten ist, so muss er sie auch vergüten. Und selbst eine derartige Vereinbarung ist oft unwirksam.
Der BR kann keine BV abschließen, welche die Vergütung der Leistung regelt (§77 (3) BetrVG). Eine Regelung, die den AG von der Bezahlung einer vom AN erbrachten Leistung freistellt, regelt aber die Vergütung dieser Leistung. Sie ist also i.d.R. unwirksam!
Ausnahme: Der AN hat vollkommen freie Hand über Leistung und Nichtleistung. Enthält also eine BV zur Gleitzeit eine Regelung, dass ein AN durch Inanspruchnahme seines Nichtleistungsrechts (kürzer Arbeiten, Gleittage) zu einem vorbestimmten Termin sein Gleitzeitkonto unterhalb eines festgelegten Limits zu halten hat, und kommt der AN schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so ist es legitim zum Stichtag die schuldhaft zu viel geleisteten Stunden unbezahlt verfallen zu lassen. Der AG darf aber auf keinen Fall in dieses Nichtleistungsrecht eingreifen, ansonsten handelt es sich um angeordnete Mehrarbeit die vergütet werden muss. Will Euer AG also derartiges, so muss er auch die Kröte schlucken, dass im Zweifelsfall alle Überschreiter in den Tagen vor dem Stichtag zuhause bleiben. Der BR hat sogar das Recht vom AG zu verlangen, dass er säumige Überschreiter dazu animiert zuhause zu bleiben. Nichtstun von Seiten des AG kommt einer Duldung der Mehrarbeit gleich.
In diesem Sinne sollten Eure Verhandlungen laufen. Mit der Einigungsstelle solltet ihr nur dann drohen, wenn der AG auf DIESE, Eure Forderung nicht eingehen will. Ohne eine Forderung dieser Art ist Einigungsstelle sinnlos! Die Einigungsstelle wird nur in Ausnahmefällen eigene Ideen einbringen. Sofern ihr also diesem Ansinnen Eures AG keine eigene, konkrete Regelung entgegenstellen könnt, wird der AG die Einigungsstelle dankend annehmen. Wenn es außer seiner Idee keine Lösung von Euch gibt, wird das eine kurze Einigungsstelle.
19.06.2012 um 17:57 Uhr
wieso drohen? Eine Einigungsstelle ist doch durchaus ein legitimes Mittel um gerade solche Unstimmigkeiten zwischen den Betriebsparteien zu beseitigen. Die Forderung des BR sollten klar sein: Zeitguthaben werden dann ohne Zuschlag ausgezahlt... die Frage ist auch, wie hoch die Konten ins Plus und Minus gehen können... Was passiert mit negativen Zeitguthaben?
Wie können überhaupt negative oder positive Salden entstehen? Was passiert, wenn ein AN den Betrieb verläßt - was passiert wenn er sterben sollte (was ja keiner will).
Was passiert bei einer Insolvenz des Betriebes / Unternehmens?
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