Erstellt am 23.03.2015 um 07:46 Uhr von Hoppel
@ Erlemarga
Ich halte diese Arbeitsverträge für unwirksam, da der flexible Anteil über 25% hinaus geht.
BAG, 07. 12. 2005, 5 AZR 535/04:
1. § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf leisten muss.
2. Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.
Siehe auch: LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009, 7 Sa 201/09
"Mit einer solchen Regelung weicht der Arbeitsvertrag von wesentlichen Grundgedanken der in § 615 BGB geregelten Verteilung des Wirtschaftsrisikos ab (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und benachteiligt aufgrund des Umfanges der dem Arbeitgeber einseitig vorbehaltenen abrufbaren Arbeitsleistungen des Arbeitsnehmers den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen."
Den KollegInnen ist eine anwaltliche Beratung anzuraten.
Erstellt am 23.03.2015 um 07:48 Uhr von gironimo
Mündlicher Absprachen sind eben wie Schall und Rauch.....
Wenn man sagen soll, wie viel der AG an Weihnachtsgeld, Boni usw. zahlen muss, muss man auch deren Bedingungen genau kennen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen).
Was Ihr flankierend machen könnt: BV mit Mehrarbeitsregelung kündigen. Ggf. klare Regeln fordern.
Wenn die AN glauben zu viel beansprucht zu werden, können sie doch auch die Reduzierung Ihrer Stundenzahl verlangen (Teilzeit- und Befristungsgesetz).
Ganz allgemein sollten die AN aber Überlegen, ob sie sich nicht gewerkschaftlich organisieren sollten.
Erstellt am 23.03.2015 um 10:19 Uhr von kratzbuerste
Der Arbeitsvertrag hat sich aber wahrscheinlich schon längst stillschweigend aktualisiert auf 120-140 Stunden, da ja 100 niemals vorkommt und alle mitgemacht haben.
Und welcher AN klagt schon gegen den AG. Da hoffe ich dann doch auf die Unterstützung durch den BR.