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flexible Arbeitszeit

E
Erlemarga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Frage zu flexiblen Arbeitsverträgen, die in unserem Unternehmen Gang und Gebe sind. Ein Beispiel: Im Arbeitsvertrag steht: einsetzbar von 100-140 im Monat. Mündlich abgesprochen war,... nur bei Bedarf wird bis 140 Stunden geplant, die reguläre Arbeitszeit wäre 100 Stunden. Klappt nur nicht . Der MA wird konsequent auf 120-140 Stunden geplant. Laut unserer Betriebsvereinbarung sind 15 Mehrstunden pro Monat erlaubt und die kommen da noch oben drauf. Jetzt das Beste: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus, VWL... werden selbstverständlich nur auf die 100 Grundstunden gezahlt. Hat ein MA denn da die Möglichkeit durchzusetzen, dass der Arbeitsvertrag an die durchschnittlich geleisteten Mehrstunden angeglichen wird-so dass er von zb. 120-140 gilt? Dieses Problem stellt sich leider sehr oft in unserem Unternehmen.

@Hoppel und Gironimo...Dankeeeee :-)

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel Akzeptiert

23.03.2015 um 08:46 Uhr

@ Erlemarga

Ich halte diese Arbeitsverträge für unwirksam, da der flexible Anteil über 25% hinaus geht.

BAG, 07. 12. 2005, 5 AZR 535/04:

  1. § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf leisten muss.

  2. Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.

Siehe auch: LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009, 7 Sa 201/09 "Mit einer solchen Regelung weicht der Arbeitsvertrag von wesentlichen Grundgedanken der in § 615 BGB geregelten Verteilung des Wirtschaftsrisikos ab (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und benachteiligt aufgrund des Umfanges der dem Arbeitgeber einseitig vorbehaltenen abrufbaren Arbeitsleistungen des Arbeitsnehmers den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen."

Den KollegInnen ist eine anwaltliche Beratung anzuraten.

G
gironimo

23.03.2015 um 08:48 Uhr

Mündlicher Absprachen sind eben wie Schall und Rauch.....

Wenn man sagen soll, wie viel der AG an Weihnachtsgeld, Boni usw. zahlen muss, muss man auch deren Bedingungen genau kennen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen).

Was Ihr flankierend machen könnt: BV mit Mehrarbeitsregelung kündigen. Ggf. klare Regeln fordern.

Wenn die AN glauben zu viel beansprucht zu werden, können sie doch auch die Reduzierung Ihrer Stundenzahl verlangen (Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Ganz allgemein sollten die AN aber Überlegen, ob sie sich nicht gewerkschaftlich organisieren sollten.

K
kratzbuerste

23.03.2015 um 11:19 Uhr

Der Arbeitsvertrag hat sich aber wahrscheinlich schon längst stillschweigend aktualisiert auf 120-140 Stunden, da ja 100 niemals vorkommt und alle mitgemacht haben.

Und welcher AN klagt schon gegen den AG. Da hoffe ich dann doch auf die Unterstützung durch den BR.

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