Erstellt am 14.06.2012 um 15:28 Uhr von gironimo
Ich denke, die Betriebsratswelt hat die Entscheidung sehr positiv aufgenommen. Das Gericht bezieht sich ja auf EU-Recht.
Das Urteil ist ja nun noch nicht so alt (wahrscheinlich bei vielen Betroffenen noch immer unbekannt); aktuelle Fälle kenne ich nicht.
Wenn mir ein befristetes BR-Mitglied bekannt wäre, würde ich diesem jedenfalls raten auf Entfristung zu bestehen und ggf. den Rechtsweg einzuschlagen.
Erstellt am 14.06.2012 um 16:16 Uhr von Rattle
Hallo,
ist das Urteil denn schon rechtskräftig? wenn wo kann man es nachlesen?
MFG
Erstellt am 16.06.2012 um 08:24 Uhr von ichbinich
Hallo @gironimo
Hab vielen Dank für deine Antwort....
Hallo @Rattle
Das Urteil ist Rechtskräftig siehe unter Entscheidung:
Die Entscheidung:
Das Arbeitsgericht München hat mit Urteil vom 08.10.2010, AZ 24 Ca 861/10 (rechtskräftig)
Mfg
ichbinich