Hallo zusammen,
wir sind ein nicht tarifgebundener Betrieb, alle Mitarbeiter haben 30 Tage Urlaub.
Nun die Frage wie ist die Handhabung bei unserem Schwerbeschädigten nach dem Gesetz. Hat er wegen der Gleichberechtigung auch nur 30 Tage oder 30 + 5 oder haben hier die GS hier freie Hand.
schon mal Danke für euere hilfe