Erstellt am 10.05.2012 um 11:13 Uhr von Streikbrecher
Zum einen Schwerbeschaedigte gibt es als Kriegsbeschaedigte oder Unfallopfer.
Hier und im.SGB IX Teil 2 spricht man von Schwerbehinderten und Gleichgestellten.
Schwerbehinderte haben (alle) egal wo sie arbeiten, also auch sogar die in privaten Haushalten, gem. § 125 SHB IX einen gesetzl. Anspruch auf 1 WOCHE Zusatzurlaub. Also wie der Begriff es aussagt ZUSAETZLICH!!!
Bedeutet bei einer 5 Tage Woche zusaetzlich 5 Tage, bei einer 6 Tage Woche 6 Tage und bei einer 3 Tage Woche 3 Tage usw.
Also dieser Zusatzurlaub kommt dazu und hat die gleichen Rechte auch betreffen Unverfallbarkeit/ verfallbarkeit wie der gedetzl. lt. Bundesirlaubsgesetz.
Erstellt am 10.05.2012 um 18:08 Uhr von Laffo
tja Streikbrecher, scheinbar kennst du nicht die Herkunft des Begriffes....
Erstellt am 11.05.2012 um 17:52 Uhr von Streikbrecher
LAFO
Als 1. Selbstbetroffener und
2. Aktiver in diesem Bereich kenne ich die Begriffe und die Herkunft.
Blinde z.B sind Schwerbehinderte GdB 100 aber noch lange nicht Schwerbeschaedigt. Weiter wird die Schwerbehinderung und NICHT die Scherbeschaedigung festgestellt und im entsprechenden Bescheid dokumentiert. Letzlich lese einfach einmal im SGB IX Teil 2
Erstellt am 12.05.2012 um 09:15 Uhr von PaterRabaer
Danke für den Rat aber ein Frage bleibt noch unbeantwortet.
Da wir ein nicht tarifgebundener Betrieb sind kann der AG dann jedem M unterschiedlichen Urlaub geben also in unserem Fall allen M 30 Tage und unserem Schwerbehinderten 25+5 oder ist hier eine Ungerechtigkeit
Erstellt am 14.05.2012 um 09:23 Uhr von petrus
> kann der AG dann jedem M unterschiedlichen Urlaub geben
im Prinzip ja.
Aber nur, wenn der MA noch nie mehr als 25 Tage Erholungsurlaub hatte. Geht also nur bei Neueinstellung und nicht nachträglich.
Und wenn er bei Neueinstellungen _ausschließlich_ Schwerbehinderten nur 25 Tage Urlaub zugesteht, allen anderen aber 30 Tage, könnte den Schwerbehinderten ein angemessener Schadenersatz nach AGG zustehen, z.B. in Form von jährlich 5 bezahlten freien Tagen (also 25+5+5) ;-)