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Besuche auf Arbeit außerhalb der AZ unerwünscht

H
häschen
Mrz 2020 bearbeitet

Wir sind ein Pflegeheim. Eine Mitarbeiterin wurde zu einem Gespräch bei der Pflegedienstleitung bestellt und wurde darauf hingewiesen das sie wenn sie Frei oder Urlaub hat es nicht erwünscht ist das sie das Heim betritt. Sie war zB am 1. Mai im Haus weil sie einen kleinen Hund hat der bei den Bewohnern gern gesehen ist und da wollte sie denen eine Freude machen. Dann war sie im Urlaub für eine Stunde im Haus weil sie im BR Büro (sie ist BR Mitglied) den neuen Drucker angeschlossen hat. Sie wurde auch darüber belehrt das das Gespräch in ihrer Akte als Notiz vermerkt wird. Ich kann nix finden ob sowas zulässig ist. Wer hat Antworten ?

4.422010

Community-Antworten (10)

K
kassenwart

08.05.2012 um 22:33 Uhr

Außerhalb der Arbeitszeit kann der Hausherr sein Hausrecht wahrnehmen. Jeder von uns bestimmt doch auch selbst wer zu sich nach Hause darf.

Es hat kein AN das Recht außerhalb der Arbeit das "Firmengelände" zu betreten. Die Pflegeheimbewohner könnten aber auf den Eigentümer Einfluss nehmen, denn es geht ja um Besuch bei Ihnen. Doch auch hier kann der Hausherr sein Hausrecht wahrnehmen.

Es ist auch voll verständlich was die Gründe des AG/Hausherrn hier sind!

Ein BRM kann aber im Rahmen seiner Mandatspflichten das BR-Büro aufsuchen. Aber eben nicht Bewohner zum Plausch. Denn dieses hat nichts mit BR-Arbeit zu tun.

G
gironimo

08.05.2012 um 23:12 Uhr

also ich weiß nicht - seit wann kann man alten Menschen vorschreiben, wen sie als Besuch empfangen wollen. Das ist wohl voll daneben. WSenn Sie die Kollegin mit dem Hund sehen wollen, so hat diese doch das gleiche Recht ins Heim zu gehen, wie jeder andere Besucher auch.

Und klar - als BR gehe ich ins BR-Büro, wenn ich es für meine BR-Arbeit für richtig halte. Da hat der AG überhaupt nichts zu bestimmen.

S
streikbrecher

08.05.2012 um 23:35 Uhr

gironimo

Nein, die Hausordnung und das Hausrecht liegt einzig bei Eigentümer bzw. dessen Vertreter hier der Pflegedienstleitung.

Ob dieses geschickt ist, ist eine andere Frage.

Man kann sich dann als Bewohner nur ggf an die Öffentlichkeit wenden. Also AN wäre ich hier sehr zurückhaltend. Denn: LAG Schleswig-Holstein 20.3.2012, 2 Sa 331/11

"Whistleblowing" kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen!!

S
Snooker

08.05.2012 um 23:37 Uhr

häschen, wie kassenwart schon schreibt, im Rahmen seiner Mandatspflichten kann ein BRM im Urlaub oder im Frei den Betrieb betreten. Betriebsratsarbeit fällt nicht unter den arbeitsvertraglichen Pflichten und ist daher nicht unter der Verfügungsgewalt oder Weisungsbefugniss des AG.

Was Krankenbesuche von Privatpersonen betrifft, und als solche sehe ich Deine Kollegin, da sie in Ihrer Freizeit Heimbewohner besucht, sollte der Pflegedienstleiter erst mal schauen ob er mit seiner "Anordnung" nicht mit § 13 GG kollidiert. Dies allerdings nur wenn der Besucher gegen eine Hausordnung verstösst, ....Leib, Leben oder Gesundheit der Heimbewohner gefährdet sind, oder aber gegen die guten Sitten verstossen wird.

Was auch noch Aufgabe des BR im Ganzen sein könnte zu prüfen ob der Heimdienstleiter eine solche "Anordung" überhaupt geben kann, denn ich denke mal nicht das er ja auch Gleichzeitig der AG ist.

"Anordung" habe ich in meinen Ausführungen mal in Anführungsstrichen gesetzt, da es mir noch Deinen Ausführungen danach klingt, als wäre es lediglich eine Bitte gewesen.......wegen des Wortes "erwünscht". Demnach dürfte sich auch die Notiz in ihre Akte erledigen.

Hier noch ein bissl was zum nachlesen: http://www.biva.de/index.php?id=591

Ergänze noch mal. Probleme könnte der AG auch bekommen wenn der Besuch unberechtigter Weise keinen Zugang zu den Heimbewohnern bekommt und der Leistungsträger, hier Renten- oder Krankenkasse oder gar Privatpersonen, wegen der Verweigerung von bestimmten Besuchen die geldlichen Leistungen kürzt.

N
nicoline

08.05.2012 um 23:43 Uhr

Streikbrecher, Man kann sich dann als Bewohner nur ggf an die Öffentlichkeit wenden. Also AN wäre ich hier sehr zurückhaltend. "Whistleblowing" kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen!! sag mal, wie heißen die Tabletten????

H
häschen

08.05.2012 um 23:44 Uhr

Danke erstmal für alle Antworten.

Snooker, nein eine Bitte in dem Sinne war es sicher nicht da die Kollegin auch unterschreiben musste das sie dies in Zukunft unterlässt und mündlich wurde darauf hingewiesen das es sonst disziplinarische Maßnahmen gäbe.

K
Kulum

08.05.2012 um 23:44 Uhr

Mein Gott, was ist los mit dir? Du Stellst hier Konstellationen in den Raum von denen noch lange keine Rede ist. Mal abgesehen davon, dass es auch andere EuGH Entscheidungen zum Thema Whistleblowing gibt - aber das Thema hast auch gerade erst du in den Raum gestellt. Außerdem ist die Aussage an den Haaren herbei gezogen. Eine Pflegedienstleitung bestimmt in keinem Fall wer die alten Leute besucht. Was das Hausrecht betrifft können die zwar sehr wohl bestimmten Leuten Hausverbot erteilen, aber den eigenen Angestellten??? Gehts noch? Denk doch wenigstens erstmal zu ende. Wenn ich bspw. mein Handy auf Arbeit vergesse fahre ich auf Arbeit um es zu holen. Da interessiert mich ein angebliches Hausrecht wie du es hier darstellst einen feuchten Kehricht. Das ist schlicht und ergreifend Schikane was da betrieben wird. Bestenfalls können die bestimmen, dass Tiere jeder Art keinen Zutritt haben, ma gucken was die Bewohner davon halten

S
streikbrecher

09.05.2012 um 00:13 Uhr

Kulum

Woher willst Du wissen an wen der Eigentümer welche Rechte übertragen hat??

Wenn Du etwas vergessen hats auf der Arbeit, kann dein Ag dir erlauben den Betrieb außerhalb der Arbeitszeit zu betreten um es zu holen, MUSS ER aber nicht. Wenn Dich Hausrecht nicht interessiert könnte es dann aber auch einmal mehr als nur den Job kosten. Denn dann sind wir auch im Strafrecht, es nennt sich dann Hausfriedensbruch, wenn man unberechtigt Privatgelände betrifft.

Ja, es gibt eine EuGH Entscheidung. Aber ebne keine grundsätzliche welche es Folgenlos stellt. Hier gilt immer noch nationales Recht. Sonst hätte in dem Fall das LAG auch nicht so entschieden. Vor allem auch einmal diese EuGH Entscheidung richtig lesen und umsetzen.

nicoline Wenn ich als AN mit einem solchen Thema an die Öffentlichkeit gehe droht mir ja das was das LAG entschieden hat. Gerade im Pflege/Heimbereich gab es ja genau aus diesem Grunde schon mehrere Kündigungen welche auch vor dem ArbG Bestand hielten!!

N
nicoline

09.05.2012 um 00:26 Uhr

streikbrecher, noch mal, wie heißen die Tabletten????

Ich bin echt manchmal verblüfft bis erschüttert, was hier aus manchen Fragen gemacht oder verdreht herausgelesen wird! Aber, macht ruhig weiter!

G
gironimo

09.05.2012 um 10:10 Uhr

nicoline - ich bin (zumindest in diesem Punkt) bei Dir!!!!

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