Erstellt am 26.10.2016 um 12:47 Uhr von Zappelmann
Zum ersten Teil deiner Frage: Das geht die GF nichts an, gar nichts. Sie kann zwar fragen, aber sie wird (hoffentlich) keine Antwort bekommen.
Erstellt am 26.10.2016 um 13:01 Uhr von Ernsthaft
Er kann nicht nur, sondern muss sogar an der Sitzung teilnehmen.
Ein bezahlter Freizeitausgleich ist ein durch den AG von der Leistungspflicht befreiter Zeitraum und somit betriebsbedingt und daher auch kein Verhinderungsgrund, der zur Ladungspflicht eines EMG führt.
Die hierfür aufgewandte Zeit ist wie eine BR-Tätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit zu werten und auch entsprechend auszugleichen.
Wäre dem nicht so, könnte ein AG durch Freistellungen div. BRM, die Zusammensetzung eines Gremiums beeinflussen.
Erstellt am 26.10.2016 um 22:10 Uhr von Moreno
Er muss an der Sitzung teilnehmen.....das ist doch wohl nicht Dein Ernst Ernsthaft! ;-)
Erstellt am 26.10.2016 um 22:46 Uhr von celestro
Stimme Moreno hier zu.
Frage mich aber auch, woher diese Idee kommt:
"Wäre dem nicht so, könnte ein AG durch Freistellungen div. BRM, die Zusammensetzung eines Gremiums beeinflussen."
denn woraus geht bitte hervor, das den Zeitpunkt der AG und nicht etwas das BRM selbst bestimmt hat ?
Darüber hinaus, hatten wir das Thema aber auch gerade erst:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=57434&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=2&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 27.10.2016 um 20:14 Uhr von Ernsthaft
@Moreno, Celestro
Natürlich meine ich das ernsthaft.
Ihr bringt hier leider ein bisschen was durcheinander.
Freizeitausgleich ist nicht gleich Urlaub. Also auch nicht als solcher zu behandeln. Wäre das bei Freizeit nicht so, wäre ja jeder verhindert, der sich gerade in einer solchen befindet.
Auf deutsch, für alle Sitzungen, die außerhalb der eigenen Arbeitszeiten stattfinden, läge dann ja regelmäßig ein Verhinderungsgrund vor.
Fragen zum Ausgleich für außerhalb der normalen Arbeitszeiten durchgeführte Betriebsratsarbeit gibt es dann, da es ja um eine Freizeitbeschäftigung handelt, auch nicht mehr.
Hierzu ergangene Verfahren waren dann auch Zeitverschwendung und die dort getroffenen Entscheidungen auch nur so zum Spaß.
Erstellt am 27.10.2016 um 21:24 Uhr von Moreno
Aber kein BRM MUSS bei Freizeitausgleich zu einer Sitzung gehen ob ein Ersatzmitglied geladen werden darf ist wieder eine andere Baustelle!
Erstellt am 28.10.2016 um 09:35 Uhr von nicoline
Freischicht, Freizeitausgleich, Überstundenfrei sind grundsätzlich erstmal kein Verhinderungsgrund. Aber es gilt auch hier:
**Das BR-Mitglied ist nicht nur verhindert, wenn ihm die Amtsausübung objektiv unmöglich ist, sondern auch, wenn ihm die Teilnahme an einer BR-Sitzung unzumutbar ist**
Wir haben an immer dem gleichen Wochentag Sitzung. Bei uns gibt es die unterschiedlichsten Arbeitszeiten. Alle Vorgesetzten und BRM sind angehalten, am Mittwoch keine Freizeit vorzuplanen. Manchmal ist es aber so, dass ein wichtiger Termin oder sonstige nicht verschiebbare private Angelegenheiten auf unseren Sitzungstag fallen und dann ist bei uns festgelegt, dass die Sitzungsteilnahme unzumutbar ist und wir laden ein Ersatzmitglied.
Erstellt am 28.10.2016 um 13:53 Uhr von Ernsthaft
Wenn ein BRM aus privaten Gründen seine Verhinderung erklärt, ist das so ja auch korrekt. Macht er das nicht und wurde auch geladen, was hier zwingend wäre, begeht er bei nicht erscheinen eine Amtspflichtverletzung und es darf kein EMG geladen werden.
„dann ist bei uns festgelegt, dass die Sitzungsteilnahme unzumutbar ist „
Das geht so generell aber nicht und bedarf einer Änderung!
Ob etwas unzumutbar ist oder nicht, hängt immer von den Umständen ab und bleibt außerhalb der hierfür anerkannten Fälle, immer eine Einzelfallentscheidung.
Da hier die Gefahr besteht, dass Beschlüsse gerade dann wenn es auf sie ankommt, nicht existent sein könnten, würde ich das schnellstens ändern und immer eine Erklärung des Betroffenen einfordern.
Erstellt am 28.10.2016 um 14:12 Uhr von nicoline
*Das geht so generell aber nicht und bedarf einer Änderung!*
Nö! Diese Fälle sind die Ausnahme und es gibt immer eine Erklärung der Betroffenen, aus der wir ableiten können, dass es unzumutbar ist.
*Da hier die Gefahr besteht, dass Beschlüsse gerade dann wenn es auf sie ankommt, nicht existent sein könnten*
Diese Gefahr sehen wir nicht!
Erstellt am 09.11.2018 um 08:02 Uhr von Rocky1965
Meine Frage jetzt zu diesem Thema...Ich habe frei (arbeite in der Gastro) und wir haben Br-Sitzung mit der Geschäftsleitung, einge BR Mitglieder haben Urlaub, ich muss eigentlich daran teilnehmen, wichtiger Termin.
Ich habe ca.1 Std. Fahrzeit eine Tour, ist das Arbeitszeit?
Erstellt am 09.11.2018 um 09:44 Uhr von celestro
mMn nicht, denn Du hast frei. Trotzdem zur Sitzung zu fahren sollte daher Dein Privatvergnügen darstellen.