Ich bin Betriebsrat und habe Mittwoch immer frei. Es kommt öfters mal vor daß wir am Mittwoch eine Sitzung haben.
Zwar sieht § 37 Abs. 3 BetrVG vor, dass der Arbeitgeber den Mitgliedern des Betriebsrates zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewähren muss. Wäre das auch an diesen Tagen, wo ich frei Vertrag habe?
Es gibt ein Urteil vom AG Bonn das sinngemäss sagt, daß jemand der Urlaub hat und an Sitzungen teilnimmt, keinen Ausgleich bekommt.
Aber ich der frei Vertrag habe am Mittwoch, bekomme ich die Stunden gutgeschrieben? AUch An und Abreise? Ich bin Pendler, muss zwei Stunden zur Arbeit und zurück pendeln.

Über Antwortenn würde ich mich sehr freuen