Am freien Tag zur BR Sitzung
Hallo, wenn man an seinem freien Tag an einer BR Sitzung teilnimmt, muss der AG einem die Stunden gutschreiben? Mir wurde nun schon öffters gesagt, das dass ehrenamtlich ist, und somit bekommt man die Stunden NICHT gutgeschrieben?! Wie ist die Rechtslage?
Community-Antworten (7)
25.10.2018 um 11:30 Uhr
die ist so, wie man es Dir gesagt hat .... Du mußt nicht arbeiten und bist somit verhindert. Wenn Du trotzdem hingehst, ist es Dein Privatvergnügen.
25.10.2018 um 11:51 Uhr
Warum hast du denn frei?
25.10.2018 um 12:10 Uhr
Catweazle meinst du alle Menschen arbeiten von Montag bis Freitag?
25.10.2018 um 13:22 Uhr
An Tagen mit br-Sitzung hab ich nie frei. Der Dienstplan ist so gestaltet, das man zu den regelmäßigen br-Sitzungen eingetragen ist. Wenn das nicht der Fall ist, rede mit deinem Vorgesetzten. Wenn das öfters vorkommt, würde ich ja fast eine Behinderung eines Br-Mitglieds vermuten.
25.10.2018 um 16:12 Uhr
Freischicht=Verhinderung? Wo gibt's denn sowas?
26.10.2018 um 11:48 Uhr
Für BR-Tätigkeit, die betriebsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfindet, besteht sehr wohl Anspruch auf Freizeitausgleich.
26.10.2018 um 11:58 Uhr
https://www.anuschek-nord.de/2011/07/ubung-betriebsrat-ersatzmitglied-freischicht/
muß also meine eigene Aussage korrigieren.
"•Eine Betriebsratssitzung findet innerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten statt. Ein Betriebsratsmitglied nimmt während einer Freischicht daran teil. Das Mitglied hat Anspruch auf Freizeitausgleich. •Konnte das Betriebsratsmitglied die Lage der Freizeit selbst beeinflussen, so gilt als betriebsbedingt, wenn das Mitglied zuvor die Freizeit bereits festlegt hatte und erst danach die Ladung zur Betriebsratssitzung erfolgte. Anders wenn das Betriebsratsmitglied die Freizeit erst nach Bekanntwerden des Sitzungstermins gewählt hat."
Verstehe ich das richtig ? Wenn das BRM den Sitzungstermin kennt und dann z.B. die Freischicht anschließend "dahin legt", gibt es keinen Ausgleich ?
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