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Am freien Tag zur BR Sitzung

A
ABC90
Okt 2018 bearbeitet

Hallo, wenn man an seinem freien Tag an einer BR Sitzung teilnimmt, muss der AG einem die Stunden gutschreiben? Mir wurde nun schon öffters gesagt, das dass ehrenamtlich ist, und somit bekommt man die Stunden NICHT gutgeschrieben?! Wie ist die Rechtslage?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

25.10.2018 um 11:30 Uhr

die ist so, wie man es Dir gesagt hat .... Du mußt nicht arbeiten und bist somit verhindert. Wenn Du trotzdem hingehst, ist es Dein Privatvergnügen.

C
Catweazle

25.10.2018 um 11:51 Uhr

Warum hast du denn frei?

M
Moreno

25.10.2018 um 12:10 Uhr

Catweazle meinst du alle Menschen arbeiten von Montag bis Freitag?

K
Köpenicker

25.10.2018 um 13:22 Uhr

An Tagen mit br-Sitzung hab ich nie frei. Der Dienstplan ist so gestaltet, das man zu den regelmäßigen br-Sitzungen eingetragen ist. Wenn das nicht der Fall ist, rede mit deinem Vorgesetzten. Wenn das öfters vorkommt, würde ich ja fast eine Behinderung eines Br-Mitglieds vermuten.

J
Jannipa

25.10.2018 um 16:12 Uhr

Freischicht=Verhinderung? Wo gibt's denn sowas?

C
Catweazle

26.10.2018 um 11:48 Uhr

Für BR-Tätigkeit, die betriebsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfindet, besteht sehr wohl Anspruch auf Freizeitausgleich.

C
celestro

26.10.2018 um 11:58 Uhr

https://www.anuschek-nord.de/2011/07/ubung-betriebsrat-ersatzmitglied-freischicht/

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/betriebsrat-6-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-derarbeitszeit_idesk_PI13994_HI711290.html

muß also meine eigene Aussage korrigieren.

"•Eine Betriebsratssitzung findet innerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten statt. Ein Betriebsratsmitglied nimmt während einer Freischicht daran teil. Das Mitglied hat Anspruch auf Freizeitausgleich. •Konnte das Betriebsratsmitglied die Lage der Freizeit selbst beeinflussen, so gilt als betriebsbedingt, wenn das Mitglied zuvor die Freizeit bereits festlegt hatte und erst danach die Ladung zur Betriebsratssitzung erfolgte. Anders wenn das Betriebsratsmitglied die Freizeit erst nach Bekanntwerden des Sitzungstermins gewählt hat."

Verstehe ich das richtig ? Wenn das BRM den Sitzungstermin kennt und dann z.B. die Freischicht anschließend "dahin legt", gibt es keinen Ausgleich ?

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