Wir sind mit unserer Personalabteilung in Diskussion, ob der BR bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht oder lediglich ein Anhörungsrecht hat. Ich werde aus den §§ des BetrVG nicht schlau. in §98 (3) heißt es, der BR kann weitere Teilnehmer vorschlagen --> bei Uneinigkeit entscheidet die ESt.

In § 97(2) wird hingegen gesagt, dass der BR ein Mitbestimmungsrecht hat.

Was gilt jetzt für betriebliche Weiterbildung?
Können wir auch inhaltlich (also die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahme) in Frage stellen und damit begründet die Weiterbildung ablehnen?