Wiederholung des Seminars BetrVG Teil II möglich ???
Unser neuer BR hat bald ein Inhouse-Seminar ( BerVG Teil II) an den alle BR Mitglieder teilnehmen (sind alle neu im BR gekommen) Ich habe vor gut eineinhalb Jahre mein BetrVG Teil II gemacht. Ich möchte aber gerne an diesen Seminar teilnehmen, zur Intensivierung und wer weist was es seit dem alles neues gibt ? ABER unser Chef meint das muss nicht sein !! Mit was kann ich am besten Argumentieren damit ich teilnehmen kann ???
Community-Antworten (4)
16.12.2008 um 09:09 Uhr
Hallo Michelin, wenn der BR den Beschluss gefasst hat, dass alle BR-Mitglieder an diesen Seminar teilnehmen sollen, bist Du doch auch dabei. Oder bist Du kein BR-Mitglied? Wenn Du BR-Mitglied bist, reicht Deine Begründung wie oben geschrieben schon aus, um an dem Seminar teilzunehmen.
16.12.2008 um 09:39 Uhr
@Michelin,
ergänzend zu @pit47...Kenntnisse über Neuerungen in ( BerVG Teil II) können durchaus sinnvoll sein...sogenannte Auffrischungsschulungen oder Wiederholungsschulungen.
Über die Beurteilung der Erforderlichkeit entscheidet letztlich das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren....falls der AG sich uneinsichtig zeigt, sollte er vielleicht erfahren dass ihm u. U. Einigungsstellenverfahren teuer zu stehen kommen....
16.12.2008 um 11:53 Uhr
moin michelin,
das wunderbare und schöne an inhouse seminaren ist ja auch, daß der anbieter auf existente, real im betrieb vorhandene probleme eingehen kann und das auch gerne macht :) deswegen, und auch wie bei den vorrednern schon erwähnt, sehe ich eine 100%ige notwendigkeit auch für dich hier teilzunehmen... da kann euer chef sich sonstwie querstellen!
16.12.2008 um 23:12 Uhr
Vielen Dank an alle !! ich bin BR-Mitglied aber wie das ab und zu so ist braucht man ein wenig Rückendeckung mit seiner Meinung!! Wir werden unseren Chef das ganze einfach mitteilen und Basta ;O) Ich wünsche euch allen ein schönes Weihnachtsfest ohne Ärger bei der BR-Arbeit
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