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Seminarkosten für BetrVG I, II, III

O
Oukassora
Nov 2016 bearbeitet

Ist die Übernahme der Seminarkosten für neue BR-Mitglieder vom AG vorab genehmigungspflichtig, oder besteht hier lediglich eine Informationspflicht dem AG gegenüber? Wo bitte finde ich dbzgl. etwas Schriftliches.

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

03.11.2010 um 18:54 Uhr

. . . klicke mal einfach oben den blauen Button "Seminare für Betriebsräte" an - da wirst Du geholfen ;-)

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