Seminarkosten für BetrVG I, II, III
Ist die Übernahme der Seminarkosten für neue BR-Mitglieder vom AG vorab genehmigungspflichtig, oder besteht hier lediglich eine Informationspflicht dem AG gegenüber? Wo bitte finde ich dbzgl. etwas Schriftliches.
Community-Antworten (1)
03.11.2010 um 18:54 Uhr
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